Wenn der Immobilienerwerb durch eine Immobilien-GmbH schnell und sicher erfolgen soll
Risiko der Vorbelastung beim Grundstückserwerb durch die Vor-GmbH
04. Mai 2026, 09:30 Uhr · Quelle: Pressebox
Berlin, 04.05.2026 (PresseBox) - Sie möchten eine Immobilie in erwerben, wobei der Käufer eine noch zu gründende Immobilien-GmbH sein soll. Beide Vorgänge sollen schnell und innerhalb eines Notartermins abgewickelt werden.
Das kann man so machen, ist aber nicht besonders klug.
Wie sich aus der einschlägigen Rechtsliteratur ergibt, birgt dies große Gefahren, da zum Zeitpunkt des Kaufs der Immobilie, die GmbH noch nicht im Handelsregister eingetragen ist und somit noch nicht der beschränkten Haftung unterliegt.
Wesentlich besser, einfacher und schneller ist es, für den Zweck des Immobilienerwerbs eine Vorratsgesellschaft zu übernehmen.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
- Die Vorratsgesellschaft ist bereits im Handelsregister eingetragen und unterliegt somit der Haftungsbeschränkung.
- Das Stammkapital ist vollständig eingezahlt. Es besteht somit keine Vorbelastungs- oder Unterbilanzhaftung bezüglich der Kaufnebenkosten der Immobilie.
- Es besteht kein Risiko für den Geschäftsführer durch Abgabe der Geschäftsführerversicherung, dass die Leistungen auf die Geschäftsanteile bewirkt sind.
- Die Übernahme der Gesellschaft und der Erwerb der Immobilie sind in einem Notartermin möglich.
- Der Notartermin lässt sich somit wesentlich einfacher gestalten und es entstehen geringere Notarkosten.


