Weiterer Rückschlag für den Nabu im Offshore-Windpark-Streit 'Butendiek'
Im anhaltenden Rechtsstreit um den Offshore-Windpark 'Butendiek', gelegen in der Nordsee nahe Sylt, hat der Naturschutzbund (Nabu) vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erneut eine Niederlage erlitten. Das Gericht wies zum zweiten Mal die Klage der Vogelschützer ab, die darauf abzielte, den Schutz bestimmter Seevögel in der Region zu verbessern, die ihrer Meinung nach durch den Betrieb des Windparks beeinträchtigt seien.
Der Nabu forderte das Bundesamt für Naturschutz in Bonn auf, die Betreiberfirma des Windparks zur Behebung eines vermuteten Umweltschadens zu verpflichten. Als mögliche Maßnahme nannten die Vogelschützer die Errichtung von Riffen. Ihrer Ansicht nach werde der Lebensraum der Seetaucher, insbesondere in deren Frühjahrsphase, durch den Windpark erheblich gestört. Die Richter konnten jedoch keinen solchen Schaden feststellen und wiesen daher die Klage ab, wie es in einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts heißt.
Das Gericht stellte fest, dass es an wissenschaftlichen Beweisen für nachteilige Auswirkungen auf den Lebensraum der Pracht- und Sterntaucher fehle. Zudem habe die Windparkbetreiberin alle behördlichen Auflagen eingehalten. Der Windpark 'Butendiek' umfasst 80 Windenergieanlagen, liegt 32,6 Kilometer westlich von Sylt und befindet sich innerhalb des EU-Vogelschutzgebietes Östliche Deutsche Bucht. Die Genehmigung für das Projekt wurde 2002 erteilt, und der Bau erfolgte von 2014 bis 2015.
Bereits 2021 war die Klage des Nabu vor dem Oberverwaltungsgericht Münster abgelehnt worden. Damals befanden die Richter, dass der Umweltschaden nach den vorgelegten Beweisen nicht plausibel dargestellt worden sei. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im April 2023 hatte das vorherige Urteil gekippt und den Fall zur erneuten Verhandlung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen.

