Soziales

Bundestag beschließt Bürgergeld-Reform

05. März 2026, 17:06 Uhr · Quelle: dpa
Bürgergeld
Foto: Jens Kalaene/dpa
Grünes Licht für die Reform des Bürgergelds gab es im Bundestag. (Symbolbild)
Mehr Druck, härtere Sanktionen: Das Parlament setzt einen Schlusspunkt hinter monatelange Reformdebatten. Auf Millionen Menschen im Bürgergeld kommen Verschärfungen zu.

Berlin (dpa) - Auf Millionen Menschen mit Bürgergeld kommen strengere Regeln zu: Der Bundestag beschloss nach monatelangen Debatten die Umgestaltung der Sozialleistung zu einer neuen Grundsicherung. Für das Gesetz stimmten in namentlicher Abstimmung 321 Abgeordnete, dagegen votierten 268, zwei enthielten sich. Union und SPD unterstützen die Reform. Die Opposition lehnt die Pläne ab.

Das Gesetz für die rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Bezieher und -Bezieherinnen soll schrittweise ab 1. Juli 2026 in Kraft treten. Der Name «Bürgergeld» soll gestrichen werden. Wer nicht mitwirkt, soll empfindliche Kürzungen hinnehmen müssen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, es ist aber nicht zustimmungspflichtig. Die Reform war vor allem Anliegen der Union.

Vorrang für Arbeit

«Es ist gut, dass mit dem Beschluss des Bundestages nun die neue Grundsicherung kommen kann», erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf X. «Das Prinzip "Fördern und Fordern" gilt. Alle, die arbeiten können, sollen tatsächlich arbeiten. Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit bei uns im Land.»

In der Bundestagsdebatte sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann: «Der Sozialstaat ist an einigen Stellen nicht mehr gerecht.» Man müsse Menschen in Arbeit bringen, statt Arbeitslosigkeit zu verwalten. Für die Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger, die arbeiten können, gilt künftig, dass sie ihre Arbeitskraft «im maximal zumutbaren Umfang» einsetzen müssen. Vermittlung in Arbeit soll Vorrang haben. Verspricht eine Weiterbildung mehr Erfolg, soll dem Vorzug gegeben werden - vor allem bei Unter-30-Jährigen.

Wenn Regeln nicht eingehalten werden

Verschärft werden die möglichen Kürzungen bei Fehlverhalten. Die Grundsicherung - heute 563 Euro bei Alleinstehenden - soll für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden, wenn Arbeitslose keine Bewerbungen schreiben oder Förderkurse ablehnen. Bei versäumten Jobcenter-Terminen soll gelten: Nach dem zweiten Mal greift die 30-Prozent-Kürzung für einen Monat. Dann droht eine komplette Streichung. Bei den Kürzungen will die Koalition damit das verfassungsrechtlich Erlaubte ausschöpfen. Dabei betreffen die Sanktionen heute nur einen Bruchteil der Leistungsberechtigten, zuletzt pro Monat im Schnitt weniger als 30.000. 

Wann Totalsanktionen greifen sollen

Neu vorgesehen sind Totalsanktionen: Bei Nichterreichbarkeit soll die Grundsicherung gestrichen werden können. Bei drei versäumten Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen. Wegfallen können auch Wohnkosten-Zahlungen. Die Behörden sollen den Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben - etwa durch einen Anruf oder Besuch. Psychisch Kranke sollen verschont bleiben.

Union und SPD änderten in den Ausschussberatungen im Bundestag den Entwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) noch einmal ab. So sollen Menschen mit psychischen Erkrankungen ihre Lage erklären können. Jobcenter sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Verdacht auf eine Erkrankung zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin verpflichten können. 

Zudem fällt die Karenzzeit für Schonung von Vermögen weg. Vorrangig sollen Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor Leistungen fließen. Künftig richtet sich die Höhe von Schonvermögen nach Alter. Die Kosten der Unterkunft sollen nur bis zu einer Obergrenze übernommen werden. Schwarzarbeit soll wirkungsvoller bekämpft werden.

Wie es weitergehen soll

Im Zuge weiterer geplanter Sozialstaatsreformen will die Koalition noch andere Reformen bei den steuerfinanzierten Sozialleistungen angehen. Dies soll vor allem darauf abzielen, dass sich mehr Arbeit künftig für die Beziehenden von Leistungen auch generell immer lohnen soll. Linnemann kündigte Änderungen bei den Hinzuverdienstregeln und bei EU-Regeln zur Freizügigkeit an.

Im Bundestagswahlkampf hatte die Union noch Milliardeneinsparungen beim Bürgergeld gefordert. Das Gesetz sieht nun maximal zweistellige Millionensummen pro Jahr, die gespart werden sollen. Linnemann räumte in der RTL/ntv-Sendung «Frühstart» ein, es sei noch nicht sicher, ob es größere Einsparungen geben werde. Doch es gebe Potenzial. Als Faustregel gelte, wenn 100.000 Menschen in Arbeit gebracht werden könnten, bringe dies eine bis drei Milliarden Euro Einsparungen. 

Schlagabtausch vor Beschluss

Im Bundestag lieferten sich Koalition noch einmal einen Schlagabtausch mit der Opposition, die die Reform ablehnt. Die AfD, größte Oppositionsfraktion, beklagte, die Steuerzahler würden kaum entlastet. Das komplexe Gesetz werde viel Aufwand in den Behörden bedeuten, sagte die Abgeordnete Gerrit Huy. «Sozialmissbrauch» werde nicht verringert. Der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus warf der schwarz-roten Koalition vor, die Schwächsten an den Pranger zu stellen und «unmenschliche Sanktionen» einzuführen. Linken-Fraktionschef Sören Pellmann sagte, Sanktionen brächten keine stabile Beschäftigung: «Sie setzen auf Angst statt auf Vertrauen, das ist der falsche Weg.» 

Der SPD-Politiker Jens Peick verteidigte die Änderungen: «Für die, die mitmachen, ändert sich nichts.» Seine Fraktionskollegin Daniela Rump sagte: «Wir stehen an der Seite der Menschen, die Hilfe benötigen, aber wir erwarten auch Einsatz.»

Bundestag / Soziales / Koalition / Arbeit / Deutschland / Bürgergeld / Reform
05.03.2026 · 17:06 Uhr
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