Vollständige Transparenz bei Corona-Maskenbeschaffung zugesagt

In einem unerwarteten Vorstoß hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine lückenlose Aufklärung der Beschaffungspraxis von Corona-Schutzmasken eingefordert. Wie der Minister betonte, werde man dabei keine Informationen zurückhalten. Diese Ankündigung ist eine direkte Reaktion auf einen jüngst veröffentlichten Prüfbericht des Bundesrechnungshofs, der im Vorlauf vom Nachrichtenmagazin 'Spiegel' beleuchtet wurde. Der Bundesrechnungshof moniert in seinem Bericht insbesondere die Art und Weise, wie das Bundesgesundheitsministerium, unter der damaligen Leitung von Jens Spahn, im Jahr 2020 Verträge zur Anschaffung von Schutzausrüstung im Wert von 6,7 Milliarden Euro abschloss. Herausgestellt wird dabei, dass von der immensen Zahl von 5,7 Milliarden gekauften Masken lediglich 2 Milliarden den Weg zu den Verbrauchern fanden - davon 1,7 Milliarden innerhalb Deutschlands. Die Überproduktion führte laut dem Rechnungshofbericht zu weiteren Problemkreisen: Einerseits sei der tatsächliche Einsatz der verteilen Masken schwer nachvollziehbar, andererseits sei eine Anzahl von 1,2 Milliarden Schutzmasken bereits vernichtet worden, mit Plänen, dem noch rund 1,7 Milliarden weitere folgen zu lassen. Der Verwaltungsaufwand für diesen Überhang wird bis Ende des Jahres 2023 auf zusätzliche 460 Millionen Euro taxiert. Ein funktionierendes Konzept zur Distribution und Nutzung der restlichen 800 Millionen Masken existiert scheinbar nicht. Trotz des Verständnisses für die zu Beginn der Pandemie herrschende Unsicherheit, weist der Rechnungshof darauf hin, dass viele der kritisierten Entscheidungen nicht unter dem extremen Druck der ersten Monate erfolgten. Eine konsequente und selbstkritische Analyse seitens des Ministeriums fehle dem Bericht zur Folge. Stattdessen fordert der Rechnungshof ein Umdenken hinsichtlich der Beschaffungsstrategie und die Entwicklung sicherer Konzepte für eventuelle künftige Krisen. Lauterbach wies auf der Plattform X darauf hin, dass der Prozess der Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen sei, da das Ministerium derzeit in Schadensersatzklagen in Millionenhöhe involviert ist. Diese rechtlichen Streitigkeiten limitieren die Möglichkeiten zur vollständigen Offenlegung der Fakten. Zur Anfangszeit der Pandemie hatte der Staat mit enormer Dringlichkeit nach Schutzausrüstung gesucht, zahlreiche Händler und Lieferanten klagten allerdings später auf Zahlungsausstände, die das Ministerium unter Verweis auf mutmaßliche Qualitätsmängel der gelieferten Produkte, die nach Händlerangaben vielfach nicht vorlagen, nicht beglich. (eulerpool-AFX)

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[Eulerpool News] · 29.03.2024 · 13:52 Uhr
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