Verpackungsstreit um Schuhkartons entschieden: Deichmann unterliegt vor Gericht
Der Essener Schuhhändler Deichmann hat im Rechtsstreit um die Gebühren für Schuhkartons eine juristische Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte in einer Entscheidung, dass Unternehmen, die Verpackungen auf den Markt bringen, in Deutschland für deren Entsorgung und Recycling aufkommen müssen. Das Urteil von November ist nun rechtskräftig.
Unternehmen wie Deichmann tragen die Verantwortung, durch Dienstleister wie den Grünen Punkt die vorgeschriebenen Entsorgungskosten der Verpackungen abzudecken. Deichmann hatte gegen die Überwachungspflicht der sogenannten Zentralen Stelle Verpackungsregister geklagt und argumentierte, dass die Mehrheit der Kunden ihre Schuhkartons im Laden zurücklasse, weshalb diese von der Müllabfuhr gar nicht entsorgt würden. Das Gericht folgte diesen Argumenten jedoch nicht.
Ein Sachverständigen-Gutachten belegte, dass rund 62 Prozent der Kunden ihre Kartons entweder selbst mitnehmen oder durch Online-Bestellungen erhalten. Dies übersteigt die maßgebliche 50-Prozent-Marke zur Befreiung von den Müllkosten. Die Einwände der Deichmann-Anwältin bezüglich der Aussagekraft des Gutachtens stießen auf taube Ohren.
Ein Deichmann-Sprecher erklärte, man habe auf weitere Rechtsmittel verzichtet und beobachte die Diskussion um eine mögliche Neufassung des Verpackungsrechts. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister begrüßte die klare Festlegung der Rechte und Pflichten für Verpackungen und stellte fest, dass die vollständige Systembeteiligung von Schuhkartons gewährleistet sei.

