Unmittelbares Handeln bei Kartenmissbrauch: EuGH-Urteil definiert Anforderungen an Verbraucher
Ein kürzlich verkündetes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verdeutlicht die Pflichten von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei nicht autorisierten Zahlungen. Laut den Richtern in Luxemburg kann der Anspruch auf Erstattung des Geldes entfallen, sollten Betroffene solche Vorfälle nicht umgehend bei ihrem Zahlungsanbieter melden.
Diese Regel greift jedoch nur, wenn eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verzögerung bei der Benachrichtigung vorliegt. „Das ist eine sehr hohe Hürde“, erklärt Peter A. Gundermann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei TILP. Laut Gundermann reicht ein simples Versehen in der Regel nicht aus, um den Anspruch auf Erstattung zu verlieren, was er klarstellt, um Betroffenen von Kartenmissbrauch Sicherheit zu bieten.
Bürgerinnen und Bürger der EU sind verpflichtet, nicht autorisierte oder fehlerhafte Transaktionen spätestens innerhalb von 13 Monaten zu melden. Allerdings betont der EuGH, dass eine sofortige Reaktion der Betroffenen erforderlich ist, sobald sie Kenntnis von der unberechtigten Belastung erlangen.
Der Fall, der das Urteil auslöste, ereignete sich in Frankreich. Ein Kunde des französischen Fintech-Unternehmens Veracash sah sich über einen Zeitraum von eineinhalb Monaten täglich mit nicht autorisierten Abhebungen konfrontiert, die er gegenüber dem Anbieter bemängelte. Veracash hatte dem Kunden kurz zuvor eine neue Karte für Transaktionen zugesandt, die dieser eigenen Angaben zufolge nie erhalten hatte.
Der Kunde zog daraufhin vor Gericht und forderte Erstattung und Schadenersatz.

