Staatsanwaltschaft prüft Tod in Afghanistan

20. Juli 2009, 14:57 Uhr · Quelle: dpa
Kabul/Potsdam (dpa) - Nach der Erschießung eines Jugendlichen durch die Bundeswehr in Afghanistan hat sich die zuständige Staatsanwaltschaft Potsdam eingeschaltet. Die Behörde prüft nach Angaben eines Sprechers vom Montag, ob gegen die beteiligten Soldaten Ermittlungen eingeleitet werden.

Der Jugendliche war am Sonntag in der Nähe des deutschen Feldlagers Kundus erschossen worden. Er saß in einem Kleinlaster, der auf eine deutsche Stellung zuraste. Das genaue Alter des Toten wurde zunächst nicht bekannt. Nach anfänglichen unterschiedlichen Angaben sprachen auch die afghanischen Behörden nur noch von einem Todesopfer.

Nach Angaben des Verteidigungsministeriums ereignete sich der Zwischenfall am Sonntag im Norden Afghanistans, etwa zehn Kilometer von Kundus entfernt. Demnach ließ sich ein mit fünf Menschen besetzter Kleinlaster auch durch Warnschüsse nicht stoppen. Daraufhin hätten die Soldaten gezielt auf das Fahrzeug geschossen, um es zum Stehen zu bringen. Dabei seien der Jugendliche getötet und zwei weitere Insassen schwer verletzt worden. Soldaten kamen nicht zu Schaden.

«Nach derzeit vorliegenden Informationen mussten die Soldaten von einem Angriff ausgehen, so dass der Schusswaffengebrauch auf der Grundlage bestehender Einsatzregeln rechtmäßig erfolgte», sagte Ministeriumssprecher Christian Dienst in Berlin. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam machte das weitere Vorgehen davon abhängig, ob die Bundeswehr-Angehörigen eindeutig in Notwehr gehandelt haben. «Wenn sich eine Notwehrlage aufdrängt, muss man keinen Ermittlungsvorgang einleiten.» Bislang gebe es nur Vorermittlungen.

Unklar blieb zunächst, ob es sich tatsächlich um einen geplanten Anschlag von radikal-islamischen Taliban-Milizen handelte. In dem Fahrzeug wurden nach Ministeriumsangaben weder Waffen noch Sprengstoff gefunden. Nach Angaben aus afghanischen Sicherheitskreisen hatte der Kleinlaster Melonen geladen. Der afghanische Provinzgouverneur Mohammad Omar sagte der dpa: «Die deutschen Truppen hatten Geheimdienstinformationen, dass bewaffnete Taliban-Kämpfer in einem zivilen Fahrzeug unterwegs seien. Nach dem Beschuss haben die deutschen Truppen erkannt, dass die bewaffneten Taliban vor dem Checkpoint den Wagen verlassen hatten.»

Widersprüche gab es zunächst über die Zahl der Todesopfer. Das Verteidigungsministerium sprach am Sonntag zunächst von zwei Toten, dann nur noch von einem Todesopfer. Die falsche Darstellung wurde später damit erklärt, dass sich «Missverständnisse eingeschlichen» hätten. Die afghanischen Behörden nannten vorübergehend sogar drei Todesopfer, sprachen dann aber ebenfalls von einem Toten.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam ist grundsätzlich zuständig, wenn die Bundeswehr einen möglicherweise strafrechtlich relevanten Vorgang im Ausland meldet. Bestätigt sich ein Anfangsverdacht, leitet sie den Fall an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft weiter - je nachdem, woher der beschuldigte Soldat stammt. Vor einem Jahr hatte ein deutscher Soldat in Afghanistan eine Frau und zwei Kinder versehentlich erschossen. Die Ermittlungen wegen versuchten Totschlags wurden nach neun Monaten eingestellt.

Konflikte / Bundeswehr / Afghanistan
20.07.2009 · 14:57 Uhr
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