Shein verteidigt sich gegen Anschuldigungen zu EU-rechtswidrigen Methoden
Die chinesische Online-Handelsplattform Shein steht unter Beschuss: Deutsche Verbraucherschützer werfen ihr die Anwendung unzulässiger Geschäftspraktiken vor, die womöglich gegen EU-Recht verstoßen. Der Modegigant verteidigt sich energisch gegen diese Vorwürfe und betont sein Engagement für ein Einkaufserlebnis, das den Kunden größtmögliche Sicherheit, Freude und Verlässlichkeit gewährleistet. Diese Position wurde kürzlich von dem Unternehmen in einer Stellungnahme deutlich gemacht.
In einem Vorstoß in Brüssel wies Shein darauf hin, dass das letzte Wort in der Frage, ob man unter die Definition einer 'sehr großen Online-Plattform' gemäß des EU Digital Services Act fällt, noch nicht gesprochen sei. Dieser rechtliche Graubereich führt dazu, dass die spezifischen Gesetzesauflagen noch nicht auf das Unternehmen anwendbar seien.
Vorangegangen war eine öffentliche Abmahnung durch den Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV), die behauptet, Shein erfülle besagte EU-bestimmungen nicht. Ein zentrales Streitthema ist die Gestaltung der Webseite: Nach Ansicht der Verbraucherschützer stellt insbesondere ein Pop-up-Fenster, das Nutzer beim Verlassen der Seite mit Gutscheinen lockt und zum Bleiben animieren soll, eine manipulative Taktik dar. Diese Vorgehensweise verstieße direkt gegen die Regelungen des Digital Services Act gegen manipulative Plattformgestaltung.
In einem komplexen Geflecht aus internationalen rechtlichen Anforderungen und geschäftlichen Ambitionen bleibt nun abzuwarten, wie Shein die Auseinandersetzung mit den EU-Rechtsnormen und den deutschen Verbraucherschutzorganisationen weiterführen wird. (eulerpool-AFX)