RWE und die Stadtwerke scheitern erneut im Rechtsstreit um den THTR
Die Auseinandersetzung um die finanziellen Verantwortlichkeiten für die Stilllegung und den Abriss des Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop hat eine weitere Wende genommen. In der Berufungsinstanz hat die Betreibergesellschaft eine erneute Niederlage hinnehmen müssen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass keine Verpflichtung seitens Bund und Land zur Erstattung der stilllegungsbedingten Kosten bestehe und bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom August 2024. Interessanterweise bleibt die Entscheidung des OLG nicht endgültig, da eine Revision zugelassen wurde.
Bei dem Streit handelt es sich um eine von der Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH eingereichte Feststellungsklage. Diese Gesellschaft wird unter anderem von dem Energiekonzern RWE und mehreren Stadtwerken unterstützt. Ihr Anliegen ist die finanzielle Entlastung bei den Kosten für den Rückbau sowie die Entsorgung des radioaktiven Materials, basierend auf einer Klausel eines älteren Rahmenvertrags aus dem Jahr 1989.
Der Hochtemperaturreaktor THTR, einst als ein Leuchtturmprojekt der atomaren Energieversorgung geplant, hat eine wechselvolle Geschichte. Er wurde 1983 eingeweiht, nach einer langen Bauzeit von 15 Jahren. Doch die Betriebszeit war nur von kurzer Dauer, denn schon nach sechs Jahren wurde er wegen zahlreicher technischer Probleme stillgelegt. Die finanzielle Belastung ist erheblich gestiegen: Die ursprünglich vorgesehenen Rückbaukosten von 350 Millionen Euro sind mittlerweile auf mehr als 750 Millionen Euro angestiegen, wie die Landesregierung Nordrhein-Westfalens zuletzt auf eine parlamentarische Anfrage hin bestätigte.

