
Die Auseinandersetzung um die finanziellen Verantwortlichkeiten für die Stilllegung und den Abriss des Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop hat eine weitere Wende genommen. In der Berufungsinstanz hat die Betreibergesellschaft eine erneute Niederlage hinnehmen müssen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf
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