Rückruf von Baguettebrötchen: Sinnack warnt vor Plastikgefahr
Eine präventive Rückrufaktion initiiert vom Bocholter Traditionsunternehmen Sinnack Backspezialitäten sorgt für Aufmerksamkeit im Einzelhandel. Grund dafür ist die Charge "Kornmühle Baguettebrötchen 4 Stück 300 g". Die Firma alarmiert mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 10.11.2025 und der spezifischen Chargennummer L153641. Diese Details lassen sich auf der Oberseite der Verpackung finden. Der Verzehr der Brötchen wird dringend abgeraten.
Sicherheit hat Priorität, so das Unternehmen, weshalb schnelle Maßnahmen ergriffen wurden. Der Rückruf erfolgt aufgrund möglicher Plastikrückstände in einzelnen Packungen, was zur umgehenden Entfernung des Produkts aus den Verkaufsregalen führte.
Ganze zehn Bundesländer sind von dieser Rückrufaktion betroffen. Konkret handelt es sich um Filialen des Discounters Netto, der in Bundesländern wie Baden-Württemberg, Brandenburg und auch Nordrhein-Westfalen aktiv ist. Verbraucher haben die Möglichkeit, die Einkäufe problemlos und ohne Kassenbon gegen eine Rückerstattung des Kaufpreises zu retournieren. Diese kulante Handhabung unterstreicht das kundenfreundliche Engagement des Unternehmens.

