Revolution in der Datenhoheit: Der EU-Data-Act tritt in Kraft
Die digitalisierte Welt erobert zunehmend den Alltag der Menschen. Vernetzte Geräte wie Kühlschränke, Sprachassistenten und Smart-TVs speichern fleißig Daten. Die Europäische Union möchte nun sicherstellen, dass Verbraucher von diesem Datenschatz profitieren. Der am Freitag in Kraft getretene EU-Data-Act gewährleistet, dass Nutzerinnen und Nutzer künftig mehr Rechte an den von ihren Geräten gesammelten Daten erhalten und einen einfachen Zugriff darauf haben.
Dieses neue Datengesetz, das bereits Anfang 2024 in Kraft trat, soll es Verbrauchern erleichtern, ihre Gerätedaten einzusehen und bei Bedarf an andere Dienste weiterzugeben. Ziel ist es, Dienstleistungen günstiger und zugänglicher zu gestalten. Den Anbietern wird eine Offenlegungspflicht auferlegt, um transparent darzulegen, welche Informationen gesammelt werden und wie diese zugänglich gemacht werden können.
Interessanterweise erstreckt sich das Gesetz auf alle vernetzten Geräte, ob mit oder ohne Internetverbindung. Dazu zählen klassische Haushaltsgeräte ebenso wie industrielle Maschinen oder Fahrzeuge. Auch ältere Geräte fallen unter das Gesetz, und beim Verkauf muss der neue Besitzer über seine Datenzugriffsrechte informiert werden.
Hersteller haben bis 2026 Zeit, ihre neuen Produkte mit nutzerfreundlichen Schnittstellen auszustatten. Nutzer sollen künftig in der Lage sein, ihre Daten eigenständig abzurufen, zu löschen oder weiterzugeben, was das Potenzial birgt, den Zugang zu Reparaturen und Dienstleistungen erheblich zu vereinfachen. Dies könnte auch Auswirkungen auf Bereiche wie die Versicherungswirtschaft haben.
Jedoch äußerten einige Institutionen Bedenken. Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc kritisierte die vielen Ausnahmeregelungen im Gesetz, die die erhofften Vorteile in der Praxis schmälern könnten. Der Zugriff auf Daten soll Endnutzern über direkte Abfragemöglichkeiten oder simple Anfragen auf Online-Portalen ermöglicht werden.
Die EU hofft, dass der freie Datenhandel neue Geschäftsmöglichkeiten schafft. Große Cloud-Anbieter werden verpflichtet, den Wechsel des Anbieters zu vereinfachen. Kritiker wie der Digitalverband Bitkom und der BDI wiesen auf Unsicherheiten hin, da die Umwandlung des EU-Gesetzes in nationales Recht bisher ausblieb. Dennoch sieht Bitkom Chancen für datengetriebene Geschäftsmodelle.

