Regierung will bei Hartz-IV-Berechnung Tempo machen

10. Februar 2010, 17:22 Uhr · Quelle: dpa
Berlin (dpa) - Nach dem Karlsruher Hartz-IV-Urteil drückt die Bundesregierung bei der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze aufs Tempo. Sie werde «mit hohem Zeitdruck» nach Lösungen suchen, kündigte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Mittwoch an.

Die Ergebnisse sollen nach einem Medienbericht möglichst schon kurz nach der Sommerpause vorliegen. Von der Leyen verteidigte die Hartz-Reform erneut gegen Kritik. Die Ziele seien im Grunde richtig gewesen. Vieles sei aber «hastig, schlampig und im Detail nicht sehr fair und gerecht gemacht» worden, sagte die Ministerin am Mittwoch im Deutschlandradio Kultur. Das werde die Regierung nun korrigieren.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) kritisierte den Richterspruch. «Das Urteil zeigt eine problematische Tendenz hin zu einer übertriebenen Einzelfallbetrachtung statt zu einer vernünftigen Pauschalierung», sagte er der «Bild»-Zeitung. Von der Leyen sagte mit Blick auf die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist bis zum Jahresende: «Der Zeitdruck ist exorbitant hoch.»

Sie sprach sich erneut dafür aus, für eine bessere Bildung von Kindern aus Hartz-IV-Familien nicht nur über mehr Geld, sondern auch über zusätzliche Sach- und Dienstleistungen nachzudenken. Als Beispiel nannte die Ministerin im WDR etwa Nachhilfeunterricht, damit «Bildung auch beim Kind ankommt».

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass die Bundesregierung die Regelsätze für alle gut 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher neu berechnen muss. Die bisherige Kalkulation sei intransparent und orientiere sich zu wenig an der Realität. Das Gericht beanstandete die Höhe der Regelsätze nicht. Besonders für Kinder in Hartz-IV-Familien könnte es aber mehr Geld geben.

Die Bundesregierung will die vom Verfassungsgericht geforderte Revision des Hartz-IV-Systems nach Informationen der WAZ-Mediengruppe (Donnerstag) möglichst schon kurz nach der Sommerpause präsentieren. Insbesondere auf Drängen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sollen die Regelsätze für Erwachsene und Kinder so schnell wie möglich neu berechnet werden. Dieser befürchte einen «kostspieligen Ermessenswahn», weil Hartz-IV-Bezieher - wie vom Gericht vorgesehen - einen «unabweisbaren Sonderbedarf» anmelden könnten, dem dann einfach stattgegeben werde.

In der Union wurden Überlegungen zu einer Kürzung des Hartz-IV-Regelsatzes von 359 Euro laut. «Eine Reform sollte aus meiner Sicht zu niedrigeren Regelsätzen führen», sagte der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion, Peter Weiß, der «Frankfurter Rundschau» (Mittwoch). Mit dem Urteil verlange Karlsruhe, den konkreten Einzelfallbedarf etwa für Kühlschränke oder Wintermäntel wieder stärker zu berücksichtigen. Eine Kürzung der Hartz-IV-Leistungen strebe er damit unterm Strich aber nicht an, versicherte er der dpa.

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles räumte Fehler ein: «Wir haben in der Vergangenheit nicht alles gemacht, was notwendig gewesen wäre, um Transparenz zu schaffen», sagte sie im WDR.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt warnte vor überzogenen Erwartungen. «Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bietet jetzt die Chance, die anhaltende Diskussion über die angemessene Höhe von Arbeitslosengeld II zu versachlichen», sagte Hundt der «Augsburger Allgemeinen» (Donnerstag). Die Regelungen zum Arbeitsmarkt müssten überarbeitet werden. «Das Grundsicherungssystem muss vor allem Hilfsbedürftige dabei unterstützen, so schnell wie möglich in eine Beschäftigung zu gelangen, aus der sie ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise selbst bestreiten können.»

Urteile / Arbeitsmarkt / Soziales / Kinder
10.02.2010 · 17:22 Uhr
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