Reformbedarf bei Richterbesetzung: Papier kritisiert Parteipraxis
Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, äußert deutliche Kritik an den bestehenden parteipolitischen Vorgehensweisen bei der Nominierung von Richterkandidaten für das höchste deutsche Gericht. Nach seiner Einschätzung ist es nicht die gesetzliche Regelung des Wahlvorgangs, die Probleme bereitet, sondern die seit Jahrzehnten etablierten informellen Absprachen zwischen den großen Parteien, wie er in einem Interview mit der "Rheinischen Post" darlegte.
In den 1980er Jahren etablierten die großen Volksparteien, CDU/CSU und SPD, entsprechende Vorschlagsrechte ohne gesetzliche Grundlage, die sie mit kleineren Koalitionspartnern wie FDP und Grünen unter sich aufteilten. Papier sieht darin eine veraltete Praxis, die dringend reformiert werden muss, da sie die veränderte und vielfältigere Parteienlandschaft ihres Erachtens ignoriert. Die rigide Verteilung der Vorschlagsrechte könnte in einem permanenten parteipolitischen Streit enden, was dem Ansehen des Bundesverfassungsgerichts schadet, so der frühere Gerichtspräsident.
Papier schlägt stattdessen vor, dass sich der zwölfköpfige Wahlausschuss des Bundestags vertraulich auf Richterkandidaten einigt, die im Plenum zur Wahl gestellt werden sollten. Diese Unabhängigkeit von formellen Parteikandidaten wäre der Glaubwürdigkeit und Integrität des Gerichts zuträglich. Der Wahlausschuss könnte so den parteipolitischen Einfluss minimieren und eine objektivere Auswahl gewährleisten.
Jüngste Entwicklungen unterstreichen die Notwendigkeit einer solchen Reform. Im Bundestag scheiterte die kurzfristige Wahl dreier neuer Verfassungsrichter, da die Unionsfraktion die Unterstützung für die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zurückgezogen hatte. Der derzeitige Modus sieht vor, dass die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt werden, was eine parteiübergreifende Zusammenarbeit eigentlich erforderlich macht.

