Neuer Warnhinweis in Medikamentenwerbung tritt in Kraft
Nach mehr als 30 Jahren erhält der bekannte Warnhinweis in der Medikamentenwerbung ein Update. Bisher lautete der Satz: "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker". Ab dem 27. Dezember tritt die Gesetzesänderung in Kraft, die den Hinweis um eine geschlechtergerechte Formulierung erweitert: "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke".
Mit der Änderung soll den gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden, erklärte das Bundesgesundheitsministerium. Der bisherige Hinweis mit dem generischen Maskulinum war in den vergangenen Jahren Gegenstand von Diskussionen. Auch bei weiblichen Fachleuten sollten Patienten die Möglichkeit haben, nachzufragen.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller äußerte Bedenken hinsichtlich der professionellen Umsetzbarkeit des neuen, etwas längeren Satzes in Werbespots. Bisher wurde der Warnhinweis schnell gesprochen, sodass er innerhalb von vier Sekunden Platz fand. Das Ministerium wies jedoch darauf hin, dass der einmalige Umstellungsaufwand für Unternehmen gering ausfallen sollte. Eventuell könnten sich jedoch die Werbekosten aufgrund des minimal verlängerten Textes in audiovisuellen Werbungen erhöhen.
Die Gesetzesänderung greift zudem Forderungen von Berufsverbänden auf. Der Frauenanteil von Ärztinnen und Psychotherapeutinnen in den Praxen steigt kontinuierlich an und hat laut dem Bundesarztregister Ende 2022 erstmals die 50-Prozent-Marke überschritten. Aktuell liegt der Frauenanteil bei 50,7 Prozent. (eulerpool-AFX)

