Nach mehr als 30 Jahren erhält der bekannte Warnhinweis in der Medikamentenwerbung ein Update. Bisher lautete der Satz: "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker". Ab dem 27. Dezember tritt die Gesetzesänderung in Kraft, die den Hinweis um ...

Kommentare

(2) thrasea · 22. Dezember 2023
Das habe ich in den letzten Tagen schon öfter so im Radio gehört und es klingt gut. Ist doch gar nicht so schwer mit einer gendersensiblen Sprache? Das ist auch keine Bevormundung durch den Gesetzgeber, der Wunsch zur gendergerechten Umformulierung kam von den Verbänden der Arzt- und Apothekerschaft.
(1) tchipmunk · 22. Dezember 2023
Bei den Apothekerinnen und Apothekern hat es dann mit dem Gendern nicht mehr gereicht. Da waren dann die Werbesekunden zu teuer....
 
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