Neue Regelungen für bessere Betrugssicherheit im Zahlungsverkehr
Im Bemühen, Verbraucher innerhalb der Europäischen Union besser vor Online-Betrügereien und versteckten Gebühren zu schützen, haben sich Unterhändler des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten auf eine Reihe neuer Richtlinien für Zahlungsdienste geeinigt. Diese müssen nun noch formell bestätigt werden, bevor sie in Kraft treten. Ein zentrales Anliegen ist der erleichterte Zugang zu Bargeld in ländlichen Gebieten, indem Einzelhändler ermächtigt werden, Barabhebungen zwischen 100 und 150 Euro zu ermöglichen, ohne dass ein Einkauf nötig ist. Hierdurch sollen insbesondere Personen unterstützt werden, die keinen Zugang zu nahegelegenen Geldautomaten haben.
Eine signifikante Neuerung ist die verpflichtende Transparenz aller Gebühren, die bei Kartenzahlungen oder Barabhebungen anfallen können, einschließlich Wechselkurskosten und Automatengebühren. Ein weiterer Eckpfeiler der Reform zielt auf die verstärkte Überprüfung von Kontodaten ab: Banken müssen nun sicherstellen, dass der Name des Empfängers mit dessen Kontonummer übereinstimmt, um Betrugsrisiken zu minimieren. Des Weiteren müssen Zahlungsdienstleister im Fall von Identitätsbetrug, bei dem sich Kriminelle als Bankmitarbeiter ausgeben, die betrogenen Beträge erstatten, sofern die Kunden den Vorfall gemeldet haben.
Zusätzlich werden auch Online-Plattformen in die Verantwortung genommen. Sollten betrügerische Inhalte trotz entsprechender Information weiterhin auf ihren Seiten zugänglich sein, haften sie gegenüber den Banken, die betrogene Kunden entschädigt haben.

