Neubau in Frankfurt: Wie Bauherren zwischen GEG-Pflicht und Effizienzhaus-Förderung den richtigen Standard finden
Das Gebäudeenergiegesetz setzt den Mindeststandard für neue Wohngebäude – doch wer Fördermittel nutzen möchte, muss deutlich mehr leisten.

06. Mai 2026, 08:30 Uhr · Quelle: LifePR
Neubau in Frankfurt: Wie Bauherren zwischen GEG-Pflicht und Effizienzhaus-Förderung den richtigen Standard finden
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Cyran Heid - Geschäftsführer der Heid Energieberatung
Bauherren in Frankfurt balancieren gesetzliche Energiestandards mit Förderprogrammen, um kosteneffiziente und zukunftsweisende Gebäude zu schaffen.

Frankfurt am Main, 06.05.2026 (lifePR) - Steigende Baukosten und strengere energetische Anforderungen lassen Bauherren in Frankfurt zunehmend genau hinschauen: Welcher Standard ist Pflicht, welcher lohnt sich wirtschaftlich? Gerade in einer Stadt, die sich bis 2035 Klimaneutralität auf die Fahnen geschrieben hat und seit 2005 als „Passivhaus-Hauptstadt" gilt, bekommt das Thema zusätzliches Gewicht.

GEG-Mindeststandard: 55 Prozent Primärenergiebedarf

Seit Januar 2023 dürfen neue Wohngebäude maximal 55 Prozent des Primärenergiebedarfs eines gesetzlich definierten Referenzgebäudes verbrauchen. Die rechnerische Grundlage dafür liefert die DIN V 18599, die auch als Basis für Energieausweise und Förderanträge dient. Für neu eingebaute Heizungen gelten in vielen Fällen Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien, deren konkrete Ausgestaltung von Gebäudetyp, Lage und Zeitpunkt der Installation abhängt – in Frankfurt häufig umgesetzt über Wärmepumpe oder Fernwärmeanschluss. Entscheidend für den konkreten Handlungsrahmen ist außerdem die kommunale Wärmeplanung, deren Entwurf die Stadt Anfang April 2026 vorgelegt hat.

Aktuell wird eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes diskutiert, deren konkrete Ausgestaltung sich noch in der politischen Abstimmung befindet. Die im Februar 2026 vorgestellten Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sehen unter anderem vor, die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen zu streichen und stärker auf Technologieoffenheit zu setzen. Unabhängig davon gilt die europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD): Diese sieht vor, dass Neubauten perspektivisch als Nullemissionsgebäude errichtet werden sollen.

Die wichtigsten Effizienzhaus-Standards im Überblick

Die Zahl hinter dem Begriff „Effizienzhaus" gibt an, wie viel Primärenergie ein Gebäude im Vergleich zu einem gesetzlich definierten Referenzgebäude benötigt. Die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gehen teils deutlich über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus:

• Effizienzhaus 55: Maximal 55 Prozent Primärenergiebedarf gegenüber dem Referenzgebäude. Seit dem 16. Dezember 2025 im KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau" wieder befristet förderfähig. Voraussetzung ist eine bereits vorliegende Baugenehmigung.

Effizienzhaus 40: Maximal 40 Prozent Primärenergiebedarf bei deutlich reduziertem Transmissionswärmeverlust. Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Brennstoffe oder Biomasse sind ausgeschlossen. Gefördert mit KfW-Krediten bis 100.000 Euro je Wohneinheit.

• Effizienzhaus 40 mit QNG: Bei zusätzlicher Erfüllung des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude" steigt die maximale Kredithöhe auf 150.000 Euro. Bewertet werden CO?-Bilanz, Lebenszyklus und Materialwahl.

• Passivhaus: Jährlicher Heizwärmebedarf unter 15 kWh/m²a, hochwertige Dämmung und kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung.

• Plusenergiehaus: Erzeugt übers Jahr mehr Energie als es verbraucht – meist über Photovoltaik in Kombination mit Stromspeicher und Wärmepumpe.

Worauf es in der Praxis ankommt

Ein energieeffizienter Neubau entsteht nicht durch einzelne Maßnahmen, sondern durch ein abgestimmtes Gesamtkonzept aus Architektur, Gebäudehülle und Haustechnik. Entscheidend sind:

- eine kompakte Bauform und sinnvolle Ausrichtung zur Sonne,

- durchgängig hoher Wärmeschutz bei Dach, Außenwänden, Bodenplatte und Fenstern (Zwei- bis Dreifachverglasung),

- eine luftdichte Gebäudehülle, deren Qualität sich mit Blower-Door-Test und Thermografie prüfen lässt,

- effiziente Haustechnik, häufig mit Wärmepumpe und kontrollierter Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung,

- die Integration erneuerbarer Energien über Photovoltaik, Solarthermie oder Fernwärme.

Ein häufiger Fehler in der Praxis: Energetische Zielvorgaben werden nicht verbindlich im Bauvertrag verankert. Eine unabhängige energetische Baubegleitung – von der KfW mitgefördert – erhöht die Planungssicherheit erheblich und deckt mögliche Schwachstellen früh auf.

„Wer energieeffizient baut, investiert in deutlich niedrigere Betriebskosten und in die langfristige Zukunftsfähigkeit des Gebäudes. Das wirkt sich erfahrungsgemäß auch positiv auf den späteren Immobilienwert aus.", so Cyran Heid, Geschäftsführer der Heid Energieberatung.

Fazit: Für Frankfurt lohnt sich der Blick über den Mindeststandard hinaus

Die Kombination aus aktuell geltendem GEG, angekündigter Reform und noch laufender kommunaler Wärmeplanung macht die Entscheidung für Frankfurter Bauherren nicht einfacher. Umso wichtiger ist es, energetische Standards frühzeitig mit Architektur und Haustechnik abzustimmen. Wer einen ambitionierteren Standard wählt, profitiert von attraktiven Fördermitteln und leistet zugleich einen Beitrag zum Frankfurter Klimaziel 2035.

Energie & Umwelt / Neubau / Frankfurt / GEG / Effizienzhaus / Klimaschutz / Bauenergetik
[lifepr.de] · 06.05.2026 · 08:30 Uhr
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