Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags könnte ARD ins Wanken bringen
Der ARD bereitet die potenzielle Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags durch ein einzelnes Bundesland erhebliche Sorgen. Florian Hager, ARD-Vorsitzender und Intendant des Hessischen Rundfunks, erklärt, dass schon die Änderung eines Kommas im Vertrag die Zustimmung aller 16 Ministerpräsidenten und der 16 Landtage benötigt. Umso erstaunlicher sei es, dass eine Kündigung des Vertrags ohne Einbezug der Landtage möglich wäre. Diese Entwicklung sei vorher nie in Betracht gezogen worden.
Leif Holm, der Spitzenkandidat der AfD für die kommende Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern, hat angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs als Ministerpräsident den Rundfunkstaatsvertrag aufzukündigen. Die Wahl findet am 20. September 2026 statt und die AfD sieht die Möglichkeit einer absoluten Mehrheit. Mecklenburg-Vorpommern fällt in das Sendegebiet des NDR.
Steffen Janich, Justiziar der ARD, warnt vor erheblichen Konsequenzen für das gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunksystem, sollte ein solches Szenario Realität werden. Eine Kündigung würde dem betroffenen Sender die Rechtsgrundlage entziehen und das Senderecht in Frage stellen, was schwerwiegende Auswirkungen zur Folge hätte. Auch die finanzielle Basis der ARD würde in Gefahr geraten. Während der Staatsvertrag in den übrigen Bundesländern weiterhin Bestand hätte, ginge in dem betroffenen Land die Grundlage zur Erhebung des Rundfunkbeitrags verloren. Damit würde das gesamte Finanzierungssystem ins Wanken geraten, und die ARD stünde vor großen Herausforderungen.
Die ARD zieht in Betracht, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, um ihre Position zu schützen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, zu dem ARD, ZDF und Deutschlandradio gehören, finanziert sich größtenteils über den Rundfunkbeitrag, der aktuell bei 18,36 Euro monatlich liegt und von jedem Haushalt entrichtet werden muss.

