Kontroversen um Dobrindts Pläne zur unbefristeten Abschiebehaft
Die jüngsten Vorschläge von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, die eine Verschärfung der Abschiebehaftregelungen für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder vorsehen, stoßen insbesondere in SPD-geführten Ländern auf erheblichen Widerstand. Der Hamburger Innensenator Andy Grote äußerte deutliche verfassungsrechtliche Bedenken und betonte, dass eine unbegrenzte Freiheitsentziehung ohne greifbare Abschiebeperspektive nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Auch die Innenministerien in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen teilen diese Bedenken und rücken von den Plänen ab. Im Gegensatz dazu betonen unionsgeführte Ministerien, dass die Abschiebehaft jederzeit durch eine freiwillige Ausreise der Betroffenen beendet werden könne. Diese Divergenzen spiegeln sich in den teils hitzigen Debatten wider, die der Vorschlag ausgelöst hat.
Im Rahmen eines Treffens in München legte Dobrindt seine Sichtweise zu einer robusteren europäischen Asylpolitik dar. Neben der Schaffung von Rückführungszentren in Drittstaaten und schnelleren Asylverfahren macht vor allem die Idee der unbefristeten Abschiebehaft Schlagzeilen. Eine Erhebung der „Welt am Sonntag“ unter den Bundesländern verdeutlicht jedoch bestehende Kapazitätsprobleme: Viele der bundesweit vorhandenen 790 Haftplätze sind bereits ausgelastet, und der Bedarf nach zusätzlichen Plätzen wächst kontinuierlich. Nach offiziellen Angaben waren Ende Juli 226.600 Ausländer ausreisepflichtig, wobei die genaue Anzahl von Straftätern und Gefährdern unbekannt bleibt. Die Bundesregierung berichtet, dass im ersten Halbjahr bereits knapp 12.000 Abschiebungen erfolgten, was die Dringlichkeit einer Reform unterstreicht.

