KI in Spielen & Apps: Was der EU-Digital-Omnibus für Entwickler und Nutzer konkret verändert

Künstliche Intelligenz ist längst Bestandteil moderner Spiele, Apps und Technikprodukte. Sie steuert das Verhalten von Spielfiguren, passt Schwierigkeitsgrade an, unterstützt Entwickler bei Tests und Content-Erstellung oder optimiert Prozesse im Hintergrund. Gleichzeitig ist KI seit dem Inkrafttreten der europäischen KI-Verordnung im August 2024 erstmals umfassend reguliert. Mit dem Digital-Omnibus-Vorschlag, den die Europäische Kommission am 19. November 2025 vorgestellt hat, reagiert die EU nun auf Kritik an der praktischen Umsetzbarkeit dieser Regeln. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, ohne zentrale Schutzmechanismen aufzugeben. Gerade für Gaming- und Tech-Unternehmen stellt sich die Frage, was sich dadurch konkret ändert.
KI ist im Gaming bereits Realität
Der Einsatz von KI im Gaming ist kein Zukunftsthema mehr. Schon heute wird KI in Spielen unter anderem für das Verhalten nicht-spielerischer Charaktere, für Matchmaking-Systeme, Cheat-Erkennung oder dynamische Schwierigkeitsanpassung genutzt. Darüber hinaus spielt KI eine wachsende Rolle in der Spieleentwicklung selbst, etwa bei automatisierten Tests, der prozeduralen Generierung von Levels und Assets oder bei Übersetzungen und Lokalisierungen.
Studien und Branchenberichte zeigen, dass ein Großteil der Spieleentwickler KI-basierte Werkzeuge einsetzt oder testet. Diese Anwendungen haben in der Regel keinen direkten Einfluss auf grundlegende Rechte von Spielern, sondern dienen der Unterhaltung, der Spielbalance oder der Effizienz in der Produktion. Genau diese Unterscheidung ist für die rechtliche Einordnung entscheidend.
Vereinfachung statt Deregulierung
Der AI Act gilt branchenübergreifend. Er unterscheidet KI-Systeme nach ihrem Risiko für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte. Der AI Act zieht dort klare Grenzen, wo KI-Systeme über rechtlich oder wirtschaftlich relevante Folgen für Menschen entscheiden.
So gelten beispielsweise Bonitäts- und Scoring-Systeme, wie sie etwa von Auskunfteien im Stil der SCHUFA eingesetzt werden, ebenso als Hochrisiko-KI wie KI-gestützte Bewerber- und Personalentscheidungen. In diesen Bereichen darf KI Entscheidungen vorbereiten oder unterstützen, eine autonome Letztentscheidung ohne menschliche Kontrolle ist jedoch unzulässig. Diese Vorgaben bleiben auch durch den Digital-Omnibus unverändert. Ähnlich strikt ist die Abgrenzung im regulierten Glücksspiel: Während klassische Spiele-KI im Gaming unproblematisch ist, dürfen Systeme wie die deutsche OASIS-Sperrdatei, die über Zugang oder Ausschluss von Spielern entscheiden, nicht durch selbstständig entscheidende KI gesteuert werden.
Solche Sperr- und Kontrollmechanismen müssen regelbasiert, nachvollziehbar und staatlich kontrollierbar bleiben – wobei längst nicht alle Regulierungsbehörden des globalen iGaming-Sektors überhaupt Sperren einrichte, wobei man hier mehr dazu erfahren kann, wie sie stattdessen agieren.
Die meisten klassischen Gaming-Anwendungen fallen nicht unter die Kategorie der sogenannten Hochrisiko-KI. NPC-Logik, Balancing-Algorithmen oder visuelle Effekte gelten aus Sicht der Verordnung als niedriges oder begrenztes Risiko.Trotzdem kann der AI Act für Spieleentwickler relevant werden, etwa wenn KI-Systeme Nutzerprofile erstellen,
Entscheidungen über Zugänge treffen oder stark personalisierte Mechaniken einsetzen. In solchen Fällen greifen Transparenz- und Dokumentationspflichten. Genau hier setzte die Kritik vieler Unternehmen an: Die Regeln seien in der Praxis schwer umzusetzen, insbesondere für kleinere Studios. Mit dem Digital-Omnibus schlägt die EU-Kommission gezielte Anpassungen am bestehenden Digitalrecht vor, darunter auch am AI Act.
Ein zentraler Punkt ist die zeitliche Entzerrung bei Hochrisiko-KI-Systemen. Künftig soll die Anwendung bestimmter Pflichten erst dann starten, wenn harmonisierte Standards, Leitlinien und unterstützende Instrumente tatsächlich vorliegen. Spätestens greifen die Regelungen jedoch Ende 2027 beziehungsweise 2028. Damit will die Kommission verhindern, dass Unternehmen teure Compliance-Maßnahmen umsetzen müssen, ohne klare technische Vorgaben zu haben.
Weniger Bürokratie für kleinere Anbieter
Ein weiterer Schwerpunkt des Digital-Omnibus liegt auf Entlastungen für kleine und mittelgroße Unternehmen sowie sogenannte Small-Mid-Caps. Vorgesehen sind vereinfachte Anforderungen an die technische Dokumentation und ein stärkeres Prinzip der Verhältnismäßigkeit bei Aufsicht und Sanktionen. Für Indie-Studios und mittelgroße Entwickler kann das den Unterschied ausmachen, ob KI-Funktionen wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden können oder nicht.
Zudem soll für bestimmte KI-Systeme, die zwar in sensiblen Kategorien gelistet sind, aber kein erhebliches Risiko darstellen, die Pflicht zur Registrierung in EU-Datenbanken entfallen. Die interne Dokumentation bleibt zwar erforderlich, der administrative Aufwand sinkt jedoch. Wichtig für die Einordnung ist, dass der Digital-Omnibus, über den hier mehr geschrieben steht, keine Lockerung bei den materiellen Schutzgrenzen vorsieht. Bestimmte KI-Anwendungen bleiben verboten oder streng reguliert.
Der AI Act untersagt etwa KI-Systeme, die Menschen systematisch bewerten oder manipulieren. Ebenfalls streng reguliert sind Anwendungen in sensiblen Bereichen wie Bonitäts-Scoring oder Personalentscheidungen im HR-Bereich. Hier darf KI nur unterstützend eingesetzt werden, eine autonome Letztentscheidung ist unzulässig und menschliche Aufsicht zwingend erforderlich.
Bedeutung für Nutzer und Markt
Für Spieler und Techniknutzer bedeutet der Digital-Omnibus vor allem eines: Es sind keine kurzfristigen Verbote oder Einschränkungen bestehender KI-Funktionen zu erwarten. Für Entwickler schafft die Vereinfachung mehr Planungssicherheit und Zeit, sich auf verbindliche Standards einzustellen. Gleichzeitig bleiben die Schutzmechanismen dort bestehen, wo KI reale Auswirkungen auf Rechte und Lebensbereiche von Menschen hat.
Der Digital-Omnibus ist kein Rückschritt in der Regulierung von KI, sondern ein Versuch, den ambitionierten Rechtsrahmen des AI Acts praxistauglicher zu machen. Für Gaming, Apps und Consumer-Technik bedeutet das: KI bleibt erlaubt und nutzbar, solange sie keine sensiblen Entscheidungen trifft. Die Vereinfachungen betreffen vor allem Fristen, Dokumentation und Verhältnismäßigkeit – nicht die grundlegenden Grenzen dessen, was KI darf und was nicht.

