Keine Werkstore geöffnet: Gericht stoppt Vorstoß der AfD-nahen Arbeitnehmerorganisation
Das Arbeitsgericht Braunschweig hat der AfD-nahen Arbeitnehmerorganisation Zentrum den Zugang zu einem Werk der Volkswagen Group Services versagt. Die Richter wiesen die Klage der Organisation ab und befanden die vorgelegten Beweismittel als unzureichend und zu allgemein gehalten. Zentrum hatte beabsichtigt, im niedersächsischen Isenbüttel eigene Vertrauensleute wählen zu lassen, scheiterte jedoch an dem Einspruch von Volkswagen, der sich auf die fehlende Tariffähigkeit des Vereins berief.
Eine wesentliche Voraussetzung für den Zugang zum Werk ist laut Gericht, dass mindestens ein Mitglied der Organisation dort angestellt ist. Dies konnte Zentrum nicht hinreichend nachweisen. Obgleich das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und eine Berufung möglich bleibt, äußerte sich Zentrum zunächst nicht zu dem Beschluss.
Für Volkswagen Group Services bedeutet das Urteil eine Bestätigung ihrer Sicherheits- und Geheimhaltungsstandards. Ein Sprecher erläuterte, dass dem Unternehmen nicht auferlegt werden könne, jeder Organisation den Zugang zu gestatten, besonders wenn es um den Schutz betriebsinterner Informationen gehe.
Unterdessen meldete sich IG Metall kritisch zu Wort: Thorsten Gröger, Bezirksleiter für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, warnte vor einem Erstarken des Vereins innerhalb des Volkswagen-Konzerns. Die Aktivitäten von Zentrum werden als spalterisch empfunden, was sich negativ auf die Einheit und Stärke der Belegschaften auswirken könnte.

