HUK: Wir halten auch beim autonomen Fahren an der Halterhaftung fest
Vorstand Heitmann: Wir regeln Zweifelfälle mit den Herstellern

(lifepr) Stuttgart, 27.03.2017 - HUK-Vorstand Klaus-Jürgen Heitmann hat sich dafür eingesetzt, dass auch bei Unfällen mit autonom fahrenden Autos grundsätzlich die Halterhaftung gilt. „Wir wollen das Haftungssystem so lassen wie es ist – als Schutzschild für die Verkehrsopfer", betonte Heitmann auf dem auto motor und sport Kongress in Stuttgart. „Wie sich die Hersteller beteiligen müssen, ist dann unsere Sache." Es sei zu schwer zu entscheiden, ob beim konkreten Unfall das System oder der Fahrer Schuld hatte. Deshalb sollte das Unfallopfer grundsätzlich Anspruch auf Schadensregulierung haben. „Opfer stehen im Fokus und haben auch künftig das Recht gegenüber einem Versicherer auf Entschädigung. Das sind wir den Opfern schuldig."

Ob am Ende der Halter oder der Hersteller wegen eines Fehlers im System verantwortlich sei, müssten die Versicherer zusammen mit den Herstellern klären. „Wir wollen den Schaden erst einmal begleichen. Aber es könnte sein, dass wir dann an den Hersteller gehen, wenn es einen Fehler gab." Diese Auseinandersetzung mit den Herstellern sei auf Augenhöhe. „Das ist ein Streit, der besser bei uns angesiedelt ist als beim Verbraucher", so Heitmann.

Unterstützung für das Modell der Halterhaftung erhielt der HUK-Vorstand auch durch den Rechtsprofessor Benjamin von Bodungen von der German Graduate School of Management and Law in Heilbronn. Allerdings dürfe der Gesetzgeber die Autohersteller nicht auf der Haftung entlassen. Der vorliegende Gesetzentwurf sage überraschend nichts zur Rolle der Hersteller. Zwar gelte in Deutschland die Produkthaftung, die sei aber lückenhaft. „Die Hersteller können sich enthaften, indem sie behaupten, dass das eingetretene Risiko bei der Entwicklung noch nicht absehbar war." Hier müsse der Gesetzgeber noch einmal nachdenken und nachbessern.
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[lifepr.de] · 27.03.2017 · 16:13 Uhr
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