Homöopathie auf dem Prüfstand – FDP will Abschied von der Kostenerstattung durch Krankenkassen
In einem wachsenden Disput innerhalb der Ampel-Koalition nehmen FDP und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach von der SPD eine konvergierende Haltung ein, nämlich gegen die Kostenübernahme homöopathischer Arzneimittel durch die gesetzlichen Krankenkassen. Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, betonte die Notwendigkeit, die homöopathischen Präparate von der Liste der erstattungsfähigen Medikamente zu streichen. Die Rationale dahinter: Wenn das Gesundheitssystem Sparmaßnahmen bei essentiellen Medikamenten erforderlich mache, sei es kaum nachvollziehbar, dass gleichzeitig für nicht nachweislich wirksame homöopathische Behandlungen gezahlt werde.
Lauterbach hatte bereits am Vortag hervorgehoben, dass er ein klares Ende der Kostenübernahme homöopathischer Mittel anstrebt. Die Debatte darüber solle nun in den parlamentarischen Gremien geführt werden, wobei er freimütig zugab, dass die Diskussion nicht unkompliziert sei und die Koalitionspartner unterschiedliche Sichtweisen hätten. Klar ist für Lauterbach jedoch, dass die Krankenkassen nur für tatsächlich wirksame Heilmethoden aufkommen sollen.
Innerhalb der Grünen sind Stimmen laut geworden, die sich für die Aufrechterhaltung der Kostenübernahme aussprechen, wobei das Argument der geringfügigen Kassenbelastung und des Vertrauens vieler Menschen in die Homöopathie im Raum steht. Nichtsdestotrotz unterstreicht das zuletzt 2020 reformierte Grundsatzprogramm der Grünen, dass nur medizinisch und wissenschaftlich gerechtfertigte Behandlungen durch die Solidargemeinschaft getragen werden sollen.
Der Wissenschaftskonsens besteht indessen klar darin, dass homöopathische Behandlungen keine über den Placebo-Effekt hinausgehende Wirkung besitzen. Bei der Thematik geht es nicht um ein Verbot der Homöopathie, sondern um die finanzielle Verantwortlichkeit: Homöopathische Arzneien sollen weiterhin auf eigenes Kosten gekauft werden können, nicht jedoch auf Kosten der Allgemeinheit. Ungefähr 7 Millionen Euro bezahlten die gesetzlichen Kassen 2021 für homöopathische Mittel und knapp 15 Millionen für anthroposophische Arzneimittel.
Der von Lauterbach initiierte Gesetzesentwurf inkludiert derzeit keine Streichung homöopathischer Mittel aus den Kassenleistungen, doch der Bundestag könnte diesbezüglich Änderungen vornehmen – eine Option, die von den Liberalen favorisiert wird. (eulerpool-AFX)