Grünes Licht für Grün: Cannabis-Legalisierung in Deutschland zum 1. April besiegelt
Das Ringen um die gesetzliche Freigabe von Cannabis in Deutschland findet sein Ende: Mit der rechtskräftigen Unterzeichnung des entsprechenden Gesetzes durch Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig, die in Abwesenheit des verreisten Bundespräsidenten handelte, steht der Legalisierung zum 1. April nichts mehr im Weg. Aus dem Bundespräsidialamt kam die Klarstellung, dass das Gesetz ohne verfassungsrechtliche Bedenken ausgefertigt werden könne – ein historischer Schritt für die Bundesrepublik, der eine neue Epoche in der Drogenpolitik markiert.
Als Teil des ambitionierten Projekts der amtierenden Ampel-Koalition, soll ab Ostermontag der Besitz und private Anbau von Cannabis für Erwachsene für den persönlichen Gebrauch erlaubt sein. Deutlich wird die Wende auch mit der geplanten Zulassung von nichtgewerblichen Gemeinschaftsanbauten ab dem 1. Juli. Trotz Gegenwind, der sich in vereinzelten Protesten manifestierte, hat das Gesetz sowohl den Bundestag als auch den Bundesrat erfolgreich passiert.
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hegte bis zuletzt die Hoffnung, eine Umsetzung verhindern zu können, sollte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz nicht unterschreiben. Die verfassungsrechtliche Prüfungspflicht des Bundespräsidenten beinhaltet auch die Option, bei eklatanten Verstößen gegen das Grundgesetz das Veto einzulegen, was jedoch in diesem Fall nicht zur Anwendung kam.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte das Gesetz erneut vehement. Mit dem Verweis auf einen ausufernden Schwarzmarkt und steigende Konsumentenzahlen unter Kindern und Jugendlichen betonte er die Notwendigkeit, strenger gegen illegale Cannabis-Verkäufe vorzugehen, wobei die Strafen für Drogenabgabe an Minderjährige signifikant anwachsen sollen. Lauterbach ergänzte, dass beim Konsum selbst angebauter Pflanzen nach der Legalisierung keine Rolle spielt, wann der Anbau begann, sondern dass der Gebrauch nun gesetzlich abgesichert sei. (eulerpool-AFX)