EU-Kommission plant dauerhafte Zulassung für Pflanzenschutzmittel
Die Europäische Kommission schlägt vor, Pflanzenschutzmittel in der EU künftig zeitlich unbegrenzt zuzulassen. Mit diesem Vorstoß möchte die Kommission die bisherigen, regelmäßigen Neuzulassungen für Wirkstoffe abschaffen. Ausgenommen von dieser Regelung sollen nur die besonders gefährlichen Substanzen werden. Diese Neuerung stellt eine bedeutende Veränderung im bisherigen Zulassungsverfahren dar, das bislang eine begrenzte Laufzeit von bis zu 15 Jahren vorsah und nach Ablauf einer Neubewertung bedarf.
Durch den Wegfall der standardmäßigen Verlängerungen und Bewertungen will die Kommission den Verwaltungsaufwand und die Kosten für Unternehmen und Behörden reduzieren, gleichzeitig jedoch einen hohen Standard bei der Lebens- und Futtermittelsicherheit gewährleisten. Für Landwirte und andere Beteiligte könnte dies eine bessere Planbarkeit bedeuten. Der Vorschlag ist Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem Brüssel die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken will.
Besonders risikoarme Wirkstoffe sollen künftig durch vereinfachte Verfahren schneller zugelassen werden können, um nachhaltige Pflanzenschutzmittel zu fördern. Auch Produkte gegen besonders schädliche Schädlinge sollen schneller verfügbar gemacht werden. Laut Schätzungen der Kommission könnten Unternehmen durch die geplanten Maßnahmen rund 428 Millionen Euro jährlich einsparen. Auch die nationalen Verwaltungen könnten um etwa 660 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden.
Ein prominentes Beispiel ist das umstrittene Totalherbizid Glyphosat, das trotz bestehender Bedenken von der EU-Kommission nicht als gefährlich eingestuft wird. Die Genehmigung für Glyphosat wurde erst kürzlich bis Ende 2033 verlängert, mit lokalen Einschränkungen in einigen Mitgliedstaaten, darunter auch in Deutschland.
Die EU-Staaten und das Europaparlament werden diese Vorschläge nun diskutieren müssen. In Anbetracht der zunehmenden Wettbewerbsfähigkeit versucht die EU derzeit, zahlreiche Vorschriften zu vereinfachen. Hierzu gehören auch vereinfachte Umweltprüfungen und abgeschwächte Lieferkettengesetze, um den Weg für die Weiterentwicklung des Biotechnologie-Sektors zu ebnen.

