Endgültiges Urteil im Audi-Dieselskandal: Rupert Stadler und Mitangeklagte müssen bezahlen
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil gegen den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler im Diesel-Skandal bestätigt. Damit ist das erste strafrechtliche Urteil in der Affäre, die die Automobilbranche erschütterte und erhebliche finanzielle Schäden verursachte, nun rechtskräftig. Im Juni 2023 hatte das Landgericht München Stadler sowie zwei weitere Mitangeklagte wegen Betrugs zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verwarf die Revisionen der Verurteilten und fand keine Rechtsfehler, die den Angeklagten nachteilig wären. Das Landgericht hatte festgestellt, dass Stadler trotz Kenntnis des manipulierten Abgasreinigungssystems in Audi-Dieselfahrzeugen den Verkauf nicht rechtzeitig gestoppt hatte.
Die Strafe für Stadler beläuft sich auf ein Jahr und neun Monate auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 1,1 Millionen Euro. Neben Rupert Stadler standen auch der frühere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz und ein Ingenieur namens P. vor Gericht. Beide legten wie Stadler Geständnisse ab. Hatz erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und muss 400.000 Euro zahlen, während P. zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und zusätzlichen 50.000 Euro verurteilt wurde.
Das Gericht legte den Angeklagten einen finanziellen Schaden von 2,3 Milliarden Euro zur Last. Besonders betroffen waren Fahrzeuge, die in den USA verkauft wurden, da sie nach Enthüllung der Manipulation nach dortigem Recht faktisch wertlos waren. Aufgrund eines schwerwiegenden Fehlers in der Abgasreinigung und des Verzichts auf größere Adblue-Tanks zeigten die Fahrzeuge auf Prüfständen andere Ergebnisse als im Straßenverkehr. Ziel war es, unter dem Druck des Volkswagen-Konzerns im Rahmen der «Clean Diesel»-Strategie den US-Markt erfolgreich zu erschließen.

