Effizienzsteigerung angestrebt: Erste Schritte im Bürokratieabbau unzureichend
Im Zuge der anhaltenden Diskussionen über den deutschen Regulierungseifer ergreift das kürzlich angestoßene Bürokratieabbaugesetz Maßnahmen zur Entschlackung administrativer Vorgänge. Die Intentionen sind lobenswert, denn der Vorwurf, die Bürokratie schweife zunehmend in eine Sphäre des Übermaßes ab, ist nicht unbegründet. Eine stetige Expansion des bürokratischen Dschungels droht, ohne regelmäßige Kultivierungsarbeiten, die wirtschaftliche Agilität zu strangulieren.
Doch das neue Gesetzesvorhaben präsentiert sich eher als zaghafte Geste denn als Bresche in der Mauer regulatorischer Dichte. Ein konkretes Beispiel, das jedoch kaum für nachhaltige Erleichterung sorgen wird, ist die Abschaffung des auszufüllenden Fragebogens bei Hotelübernachtungen.
Früher galt die Maxime, dass für jede neu eingeführte Regel ein bestehender Paragraph abgeschafft werden müsse – eine Art bürokratischer Nachhaltigkeit. Die europäische Dimension hat jedoch diesen Anspruch verwässert, da kontinuierlich neue Direktiven und Vorschriften den Mitgliedsstaaten auferlegt werden. Dieser Umstand macht es unabdingbar, die Goldene Regel der Bürokratie neu zu formulieren: Mit jedem neu implementierten (nationalen) Regulativ sollten fortan zwei überholte Vorschriften eliminiert werden, um einen echten Fortschritt in der Vereinfachung behördlicher Prozesse zu erzielen.
Eines bleibt gewiss: Bürokratie ist nur dann ein Dorn im Auge, wenn sie als hinderlich oder aufwendig empfunden wird. Dessen ungeachtet muss die Legislative ein wachsames Auge auf das Ausmaß der Vorschriften behalten und für eine wohltemperierte Balance sorgen, die sowohl Sicherheit und Ordnung als auch wirtschaftliche Freiheitsgrade gewährleistet. (eulerpool-AFX)