Debatte um Teilzeitanspruch: CDU-Arbeitnehmerflügel fordert Reform
Der Arbeitnehmerflügel der CDU strebt an, den derzeitigen Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung zu reformieren. Künftig soll dieser Anspruch nur noch bei besonderen Gründen wie der Erziehung von Kindern, Pflege von Angehörigen oder beim beruflichen Weiterbildungsbedarf gelten. Diese Änderungen sind im Vorfeld des CDU-Bundesparteitags im Februar in einem entsprechenden Antrag formuliert, welcher der Öffentlichkeit durch die Deutsche Presse-Agentur zugänglich gemacht wurde. Über den Inhalt berichtete zuerst der "Stern". Der bisherige gesetzliche Anspruch ermöglicht Arbeitnehmern unter bestimmten Bedingungen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, jedoch mit der Option, nach der Teilzeitphase automatisch zu den vorherigen Arbeitszeiten zurückzukehren. Arbeitgeber haben nur bei gewichtigen betrieblichen Gründen das Recht, einen derartigen Antrag abzulehnen. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) begründet die geplante Einschränkung mit einem Rekordhoch bei der Teilzeitquote in Deutschland. Angesichts des akuten Fachkräftemangels in der Wirtschaft sieht die MIT die Notwendigkeit für eine Neuausrichtung. Der Antrag sieht außerdem vor, dass Sozialleistungen für Teilzeitkräfte an besondere Voraussetzungen geknüpft werden. Die Solidargemeinschaft könne nicht zur Unterstützung der Work-Life-Balance von Einkommensaufstockern herangezogen werden. Der Vorschlag trifft jedoch nicht nur auf Zustimmung. Der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, Dennis Radtke, warnt vor einem falschen Ansatz. Er plädiert stattdessen für verbesserte Rahmenbedingungen in Bereichen wie der Kinderbetreuung und Pflege, damit der Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit attraktiver wird. Unterstützung erhält er dabei von Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende der Grünen, die den Begriff "Lifestyle-Teilzeit" als verkümmert darstellt und die Problematik insbesondere für Frauen und ältere Menschen hervorhebt. Die Teilzeitbeschäftigungsquote, die 2025 bei rund 40 Prozent lag, zeigt nach Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung keine signifikante Senkung des gesamten Arbeitsvolumens. Denn im Vergleich zu früheren Jahren leisten Teilzeitbeschäftigte mittlerweile mehr Arbeitsstunden, durchschnittlich über 18 Wochenstunden.

