
Der Arbeitnehmerflügel der CDU strebt an, den derzeitigen Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung zu reformieren. Künftig soll dieser Anspruch nur noch bei besonderen Gründen wie der Erziehung von Kindern, Pflege von Angehörigen oder beim beruflichen Weiterbildungsbedarf gelten. Diese Änderungen
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