Kontroverse um Teilzeitanspruch: Schwesig weist Unions-Vorschlag zurück
In der anhaltenden Diskussion um den gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit hat Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) entschieden Stellung gegen die jüngsten Ideen aus der Union bezogen. Sie widerspricht der CDU, die ihrer Meinung nach fälschlicherweise suggeriert, dass die Arbeitsleistung der Deutschen ungenügend sei. Schwesig betont, dass es vielfältige Motive für die Entscheidung zur Teilzeitarbeit gebe und dass der Staat nicht zwischen gerechtfertigten und ungerechtfertigten Gründen unterscheiden sollte.
Vielmehr sei es wichtig, die Balance zwischen Beruf und Familie oder Pflege zu fördern, was ihrer Ansicht nach zu einer verstärkten Akzeptanz von Vollzeitarbeit führen könnte. Diese Äußerungen stehen im Kontrast zu den Plänen des wirtschaftlichen Flügels der Union, der plant, den Teilzeitanspruch auf spezielle Gründe zu beschränken.
Ein entsprechender Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) soll beim kommenden CDU-Bundesparteitag diskutiert werden. Die MIT sieht den Teilzeitanspruch nur noch bei besonderen Voraussetzungen gerechtfertigt, etwa bei der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen oder bei berufsbegleitender Weiterbildung. Der Vorstoß der MIT stößt nicht nur bei Schwesig, sondern auch innerhalb der CDU und in der politischen Opposition auf Widerstand.

