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Bundeswehr stärkt Drohnenabwehr - Kabinett diskutiert über Novelle des Luftsicherheitsgesetzes

19. November 2025, 06:40 Uhr · Quelle: InvestmentWeek
Die Bundesregierung will die Einsätze der Bundeswehr zur Drohnenabwehr ausweiten. Das Kabinett berät über eine Gesetzesreform für engere Zusammenarbeit mit zivilen Behörden.

Die Bundesregierung plant eine umstrittene Ausweitung des Einsatzes der Bundeswehr im Inland zur effektiven Drohnenabwehr. In einem kürzlich veröffentlichten Entwurf, der vom Bundesinnenministerium vorgelegt wurde, wird die Möglichkeit untersucht, wie die Bundeswehr bei der Abwehr von Spionage, Sabotage und potenziellen Angriffen innerhalb Deutschlands eingesetzt werden könnte. Das Kabinett wird in Kürze über diesen Entwurf beraten. Mit dieser Gesetzesreform strebt die Regierung an, die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Einsätze zu klären und gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen zivilen Sicherheitsbehörden und militärischen Einheiten zu stärken.

Ein wesentliches Element der vorgeschlagenen Reform ist der mögliche Einsatz von Waffengewalt als letztes Mittel. Die Bundeswehr soll, laut Entwurf, befugt sein, gegen Drohnen vorzugehen, die nicht kooperieren und eine unmittelbare Gefahr für Menschenleben oder kritische Infrastruktureinrichtungen darstellen. Dieses Vorgehen soll jedoch nur unter eng definierten und besonders strengen Bedingungen erfolgen, um als endgültige Schutzmaßnahme wirksam zu sein.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt dieser Initiative ist die Erweiterung der technischen Unterstützungsmöglichkeiten. Die Bundespolizei könnte demnach bei Bedarf die Unterstützung durch die Bundeswehr in Anspruch nehmen. In bestimmten Situationen sollen sogar militärische Mittel erlaubt sein, um schwerwiegende Bedrohungen effizient abzuwehren. Dies könnte insbesondere bei komplexen und hochgefährlichen Lagen ein entscheidender Vorteil sein.

Neben den drohnenzentrierten Maßnahmen nimmt die Reform auch Bezug auf aktuelle Bedrohungsszenarien durch radikale Aktivisten, insbesondere an Flugplätzen. Geplante Aktionen, die den Ablauf des Flugverkehrs stören, sollen in Zukunft nicht mehr lediglich als Ordnungswidrigkeiten, sondern als strafbare Handlungen eingestuft werden. Diese Maßnahme richtet sich vor allem gegen Klimaaktivisten, die in der Vergangenheit mit Geldstrafen und Forderungen nach Schadensersatz belangt wurden. Durch die Einstufung als Straftaten soll eine deutlich strengere Handhabung und Ahndung solcher Aktionen ermöglicht werden, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Politik / Drohnenabwehr / Bundeswehr / Sicherität / Luftsicheritätsgesetz
[InvestmentWeek] · 19.11.2025 · 06:40 Uhr
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