Bundesregierung verabschiedet Ausweitung der Strompreiskompensation für die Industrie
Im Bestreben, die finanzielle Belastung der deutschen Industrie zu mildern, hat die Bundesregierung einen entscheidenden Schritt vollzogen: Die Ausweitung der Strompreiskompensation, ein zentraler Punkt des Strompreispakets, ist nun offiziell in Kraft. Die Deutsche Emissionshandelsstelle, angesiedelt beim Umweltbundesamt, bereitet sich vor, Anfang April das Antragsverfahren für das laufende Jahr zu eröffnen.
In Reaktion auf die international vergleichsweise hohen Stromkosten, hatte die Regierungskoalition bereits im vergangenen Herbst Maßnahmen zur Entlastung des produzierenden Gewerbes und der Agrarwirtschaft beschlossen. Neben einer temporären Senkung der Stromsteuer zum Beginn dieses Jahres, wurde die Erweiterung der Strompreiskompensation festgelegt, was unter anderem die Aufhebung eines zuvor bestehenden Selbstbehalts beinhaltet. Von dieser Regelung profitieren bisher etwa 350 Unternehmen, die durch den EU-Emissionshandel resultierende Kosten bei der Stromerzeugung zu tragen haben. Darüber hinaus wird eine zusätzliche Förderung für besonders energieintensive Betriebe ("Super-Cap") weiter verstärkt.
Die aktualisierten Förderrichtlinien, so das Wirtschaftsministerium, beziehen sich auf die Jahre 2023 bis 2030. Doch die endgültige Umsetzung der neuen Subventionen hängt noch von der Zustimmung der Europäischen Kommission ab, die eine beihilferechtliche Genehmigung erteilen muss. (eulerpool-AFX)