Bundesregierung ebnet Weg für Reform der Grundsicherung
Die Bundesregierung hat sich nach zähen Verhandlungen auf zentrale Details für eine Reform der Grundsicherung geeinigt und ebnet damit den Weg für einen baldigen Kabinettsbeschluss. Ein umfassender Wegfall staatlicher Leistungen soll künftig in bestimmten Situationen möglich sein, wie aus Regierungskreisen in Berlin bekannt wurde.
Im Oktober hatten sich die Koalitionsparteien Union und SPD nach intensiven Beratungen auf strengere Regelungen bei der Grundsicherung, ehemals Bürgergeld genannt, verständigt. Arbeitsministerin Bärbel Bas legte daraufhin einen Gesetzentwurf zur Abstimmung vor, dem zufolge der Anspruch auf Leistungen bei Nichterscheinen zu drei Meldeterminen erlöschen soll.
Ein umstrittenes Thema war die Möglichkeit, Betroffenen vor dem Sanktionieren anzuhören, was in der Union Bedenken auslöste. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und Innenminister Alexander Dobrindt legten daher ein Veto ein. Nach intensiven Debatten wurden nun klare Formulierungen für jene gefunden, die als nicht erreichbar gelten und daher keinen Leistungsanspruch mehr haben sollen. Ihnen wird nun die Gelegenheit zur Anhörung eingeräumt, was die Übernahme der Wohnkosten nicht ausschließt, sollten zwei Termine im Jobcenter versäumt werden. In solchen Fällen droht eine Leistungsminderung um 30 Prozent, was der Obergrenze entspricht, die das Bundesverfassungsgericht festgelegt hat.
Arbeitsministerin Bas betonte, dass psychisch kranke Menschen vor Sanktionen geschützt werden sollten. Sie erklärte, dass die Anhörung entscheidend sei, um unberechtigte Sanktionen zu vermeiden. Annika Klose von der SPD warnte davor, dass viele Leistungsempfänger psychische Probleme hätten und nicht in die Obdachlosigkeit abrutschen dürften, was Teile der SPD dazu veranlasste, die Reform per Mitgliederbegehren infrage zu stellen.
Mit der neuen Regelung sollen einige Aspekte der ab 2023 geltenden Bürgergeld-Reform zurückgenommen und die Rechte und Pflichten präziser definiert werden. Unter dem Leitsatz, dass Menschen, die Hilfe benötigen, Unterstützung erhalten sollen, während jene, die arbeiten können, zur Eigenversorgung beitragen müssen, geht die Regierung voran. Zu wesentlichen Einsparungen wird es jedoch nicht kommen, wie von Bas klargestellt wurde. Die Umsetzung der Reform ist für Mitte 2026 geplant, erklärte Kanzleramtschef Thorsten Frei.

