Bundeskabinett ebnet Weg für CO2-Speicherung im Meeresuntergrund
Die Bundesregierung hat einen bedeutenden Schritt zur Förderung der CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage) unternommen. Mit der Verabschiedung von zwei Gesetzentwürfen schafft das Bundeskabinett nun die rechtlichen Rahmenbedingungen, um Kohlendioxid verlässlich unter dem Meeresboden zu speichern. Diese Technologie zielt darauf ab, CO2-Emissionen von Industriezweigen wie der Zement- oder Kalkproduktion aufzufangen und zu isolieren.
Umweltminister Carsten Schneider betonte, dass CCS als zusätzlicher Beitrag zum Klimaschutz angesehen werden kann, allerdings nicht als umfassende Lösung. Die Hauptpriorität liegt weiterhin auf der Vermeidung von Treibhausgasen. Doch gehe man in der Industrie davon aus, dass gewisse CO2-Emissionen auch in Zukunft unvermeidlich bleiben. Hier könne CCS helfen, sofern nachhaltige ökologische Standards strikt eingehalten werden. Bereiche, die als Schutzgebiete ausgewiesen sind, sollen jedoch von dieser Maßnahme ausgenommen werden.
Mit der Ratifizierung einer Änderung des Londoner Protokolls legt die Regierung zudem den völkerrechtlichen Grundstein, um CO2 auch in anderen Staaten zur Speicherung exportieren zu können. Ergänzend dazu wird das Hohe-See-Einbringungsgesetz angepasst, um nationale gesetzliche Vorgaben für die CO2-Speicherung in der deutschen exklusiven Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel festzulegen.
Das im August verabschiedete Gesetz zur CO2-Speicherung setzt zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen. So sind etwa CO2-Injektionen unter Meeresschutzgebieten und innerhalb eines acht Kilometer breiten Pufferrings verboten. Des Weiteren gelten für lärmintensive Arbeiten zum Schutz des Schweinswals saisonale Einschränkungen.
Die beiden neuen Gesetzesentwürfe bedürfen noch der Zustimmung durch den Bundestag. Die Unterstützung des Bundesrats ist hierbei nicht notwendig.

