Beschwerde wegen Grundschleppnetzfischerei: Umweltorganisationen fordern EU zum Handeln auf
Umweltorganisationen haben ernsthafte Vorwürfe gegen Deutschland, Frankreich und Italien erhoben und der Europäischen Kommission eine offizielle Beschwerde vorgelegt. Laut den Organisationen verstoßen die Länder systematisch gegen europäisches Umweltrecht, indem sie die umstrittene Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten dulden. Eine treibende Kraft der Beschwerde ist die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Besonders betroffen sind 15 ausgewiesene Naturschutzgebiete, darunter vier entlang der schutzwürdigen Küsten von Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Die Grundschleppnetzfischerei hinterlässt verheerende Spuren in diesen empfindlichen Ökosystemen, die für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten lebenswichtig sind. Daher drängen die Umweltschützer darauf, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren initiiert und die Fälle dem Europäischen Gerichtshof vorlegt.
Die rechtliche Lage gestaltet sich jedoch kompliziert: Zwar forderte die Kommission im Februar 2023 die Mitgliedsstaaten auf, die Fischereiart in sensiblen Gebieten zurückzufahren, ein konkretes EU-weites Gesetz existiert bisher jedoch nicht. Währenddessen besteht in den Schutzgebieten die Pflicht zur Erhaltung natürlicher Lebensräume, was durch die Schleppnetze erheblich gefährdet wird. Die Netze, die den Meeresboden und seine Bewohner stark schädigen können, sind nach wie vor im Einsatz; ein bedeutender Teil des in Europa konsumierten Wildfischs stammt aus dieser Praxis.