Berliner Kammergericht: Differenzierte Gaspreise für Neukunden unzulässig
Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass Energiekonzerne wie Gasag keine höheren Gaspreise von Neukunden in der Grundversorgung verlangen dürfen. Diese Entscheidung begünstigt die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz), die eine Musterfeststellungsklage gegen den Konzern eingereicht hatte. Gasag erwägt eine Revision beim Bundesgerichtshof, sobald die Urteilsbegründung vorliegt.
Das Urteil betrifft Preissteigerungen ab Dezember 2021, als Gasag während der Energiekrise von Neukunden höhere Gebühren forderte als von Bestandskunden. Dies könnte nun Hunderte von betroffenen Verbrauchern dazu berechtigen, Rückzahlungen zu verlangen. "Für einkommensschwache Haushalte war diese Preispolitik eine erhebliche Belastung", kommentierte Henning Fischer von der vzbz.
Gasag verteidigte seinen Ansatz, die Preise infolge der gestiegenen Kosten für Gaseinkäufe angehoben zu haben, insbesondere als viele Energiediscounter ihre Kundenverträge kündigten. Diese Kunden fanden sich so automatisch in der Grundversorgung von Anbietern wie Gasag wieder. Doch das Gericht wies diese Argumentation zurück und erklärte, die höheren Beschaffungspreise seien kein rechtlich haltbares Argument für Preisunterschiede gewesen.

