
Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass Energiekonzerne wie Gasag keine höheren Gaspreise von Neukunden in der Grundversorgung verlangen dürfen. Diese Entscheidung begünstigt die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz), die eine Musterfeststellungsklage gegen den Konzern eingereicht hatte.
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