Apples Greenwashing-Vorwurf: Gericht stoppt 'CO2-neutrale' Werbeaussagen
Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass Apple seine Smartwatches in Deutschland nicht mehr als 'CO2-neutral' bewerben darf. Das Urteil, das auf eine Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zurückgeht, bewertet die Werbung des Technologie-Giganten als irreführend. Apple wird Greenwashing vorgeworfen, was den Vorwurf der Verbrauchertäuschung mit sich bringt. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber die Aussagen dürfen ab sofort nicht mehr getätigt werden. Ein Verstoß könnte mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro pro Fall geahndet werden. Ob Apple dagegen Berufung einlegt, ist bisher unklar.
Die Umwelthilfe kritisiert vor allem Apples Kompensationsprojekte, die ihrer Meinung nach nicht langfristig genug angelegt sind. Laut Gericht sind große Teile der Anbaufläche eines Projekts in Paraguay nur bis 2029 gepachtet und nicht bis 2050 abgesichert, wie es Verbraucher erwarten würden. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch wirft Apple vor, mit einem ineffektiven CO2-Ablasshandel Kunden zu täuschen und fordert ehrliche Informationen über die Umweltfolgen. Apple bemüht sich indessen um eine CO2-neutrale Lieferkette bis 2030 und will ab 2026 auf Begriffe wie 'CO2-neutral' verzichten.
Ein Punkt der DUH-Klage wurde jedoch abgewiesen: Das 'Carbon Neutral'-Logo in den Anzeigen wird nicht als Gütesiegel, sondern lediglich als Erkennungsmerkmal verstanden. Die Regelungen zur Bewerbung klimafreundlicher Produkte werden ab dem kommenden Jahr noch strenger, da die EU klimabezogene Werbeaussagen, die auf externen Kompensationen basieren, verbieten wird. Apple bleibt weiterhin zum Klimaschutz verpflichtet, indem es an sauberer Energie und kohlenstoffarmen Designlösungen arbeitet, und zeigen sich bezüglich ihrer Klimaziele entschlossen.

