Amazon unterliegt im Streit um digitale Regulierung: EU-Gericht bestätigt strikte Auflagen
In einer wegweisenden Entscheidung hat das Gericht der Europäischen Union festgestellt, dass der Internetriese Amazon als 'sehr große Online-Plattform' besonderen Regelungen der EU-Vorschriften unterliegt. Diese Entscheidung, die auf dem Digital Services Act (DSA) basiert, könnte weitreichende Auswirkungen auf das operative Geschäft von Amazon im europäischen Raum haben.
Das Luxemburger Gericht lehnte die Klage Amazons ab, die sich gegen die Einstufung durch die EU-Kommission richtete. Amazon argumentierte, nicht als Zielplattform für die DSA konzipiert zu sein, da es primär Konsumgüter und keine Meinungs- oder Informationsinhalte vertreibe. Zudem beklagte der Tech-Gigant eine schärfere Aufsicht im Vergleich zu lokalen Einzelhandelskonkurrenten, die nicht denselben strikten Auflagen unterlägen. Besondere Kritikpunkte Amazons richteten sich gegen die Pflicht, alternative Empfehlungssysteme ohne personalisierte Daten anzubieten und ein öffentliches Verzeichnis für Werbeanzeigen zu führen.
Dennoch sieht das Gericht diese Vorschriften als notwendig an, um systemische Risiken auf digitalen Plattformen einzudämmen. Mit dem DSA zielt die EU nicht zuletzt darauf ab, Nutzer vor illegalen Inhalten besser zu schützen.
Interessanterweise gesellte sich der deutsche Modehändler Zalando im September zu den Mitstreitern im Kampf gegen die Regulierung - jedoch ebenfalls erfolglos. Zalando plant, wie Amazon nun auch, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen und hofft dort auf eine Revision der Entscheidung.

