Zambias Ex-Präsident Lungu scheitert mit politischem Comeback
In einem wegweisenden Urteil hat das Verfassungsgericht von Sambia entschieden, dass der ehemalige Präsident Edgar Lungu nicht berechtigt ist, erneut für das Präsidentenamt zu kandidieren. Lungu hatte erst im vergangenen Jahr seine Rückkehr in die aktive Politik angekündigt, wurde jedoch nun durch die rechtlichen Bestimmungen des Landes gestoppt.
Die höchste Instanz des Landes erkannte an, dass Lungus erste Amtszeit, welche von 2015 bis 2016 nach dem Tod des damaligen Präsidenten Michael Sata dauerte, als volle Amtszeit zählt. Nach einer weiteren Amtszeit von September 2016 bis August 2021 verlor Lungu schließlich die Präsidentschaft an Hakainde Hichilema von der United Party for National Development bei den Wahlen im Jahr 2021.
Das Gerichtsurteil betonte, dass Lungu, ein Mitglied der Patriotischen Front (PF), zwei Mal gewählt wurde und somit nicht mehr für künftige Präsidentschaftswahlen kandidieren darf. Diese Entscheidung erfolgte kurz nach Lungus Ankündigung, aus dem politischen Ruhestand zurückzukehren, was vor dem Hintergrund von Verhaftungen mehrerer Familienmitglieder, darunter seine Frau, wegen mutmaßlich krimineller Einnahmen, geschah.
Während der gerichtlichen Entscheidung war die Polizeipräsenz rund um das Gerichtsgebäude verstärkt, obwohl Lungu der Sitzung fernblieb. Emmanuel Mwamba, Sprecher der Patriotic Front, teilte mit, dass die Partei den Urteilsspruch derzeit sorgfältig prüfe und über die Entscheidung zutiefst besorgt sei.

