VPKA-Jahresmitgliederversammlung zeigt breiten Konsens unter Klinikträgern, Verbänden und Ministerium
Aktuelle Gesetzgebung gefährdet die Zukunft der Akutkliniken, sowie der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen massiv
München, 12.05.2026 (lifePR) - Zur Jahresmitgliederversammlung des Verbands der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA) kamen zahlreiche Klinikverantwortliche aus ganz Bayern nach München. Im öffentlichen Teil diskutierten Vertreter aus Politik, Ministerien und Verbänden über die Auswirkungen der aktuellen GKV-Sparreform, die Zukunft der medizinischen Versorgung sowie die Krisenvorsorge im Gesundheitswesen. Im Zentrum stand dabei immer wieder die Sorge vor zunehmender Bürokratie, wirtschaftlicher Überforderung der Einrichtungen und einer Politik, die den Akutkliniken sowie den Vorsorge- und Rehaeinrichtungen immer weniger Handlungsspielraum lässt.
Ministerialdirigent Heide vom Bayerischen Gesundheitsministerium bewertete das in Kraft getretene Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) als „Kompromiss mit durchaus positiven Ergebnissen“, äußerte jedoch erhebliche Bedenken hinsichtlich manch praktischer Folgen. Positiv seien unter anderem erweiterte Kooperationsmöglichkeiten, die zumindest zeitweilig geänderte Definition für Fachkrankenhäuser und Verbesserungen bei den Ausnahmeregelungen. Insgesamt führe das Gesetz jedoch zu einem deutlichen Bürokratieaufbau.
Besonders kritisch sei die kurzfristig aufgenommene Verknüpfung von Pflegepersonaluntergrenzen mit der Zuweisung von Leistungsgruppen. Dauerhafte Unterschreitungen der Pflegepersonaluntergrenzen könnten künftig neben den ohnehin vorgesehenen Vergütungsabschlägen sogar den Verlust sämtlicher Leistungsgruppen für den betroffenen Klinikstandorten bedeuten. Die endgültige Zuweisung der Leistungsgruppen durch das Ministerium soll bis Ende 2026 erfolgen. Zugleich machte Heide deutlich, dass trotz Erfüllung der Leistungsgruppenvoraussetzungen evtl. nicht jede beantragte Leistungsgruppe auch zugewiesen werden könne. In diesen Fällen werde es Auswahlentscheidungen geben müssen. Bei den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen sieht er bislang keine ausreichenden Fortschritte, vor allem wegen unattraktiver Rahmenbedingungen und ungeklärter Vergütung.
Ein weiterer Schwerpunkt war das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Krankenhäuser im kommenden Jahr rund 5,1 Milliarden Euro zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen. In der Podiumsdiskussion mit Heide, Engehausen, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft e.V. (BKG), und Bublitz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK), wurde deutlich: Der Reformbedarf ist unstrittig, die geplanten Maßnahmen gehen aus Sicht der Beteiligten jedoch über das Zumutbare hinaus.
Einhellig kritisiert wurden insbesondere die Kombination aus Streichung der Meistbegünstigungsklausel im Akutbereich, abgesenkter Grundlohnrate, Einschränkungen bei der Refinanzierung von Tarifsteigerungen in allen Versorgungsbereichen sowie die geplanten Eingriffe in die Pflegebudgets der Krankenhäuser. Zugleich würden Nachweis-, Struktur- und Personalvorgaben bestehen bleiben.
Bublitz sprach von einem „gefährlichen, ja tödlichen Cocktail“ und warnte, die Krankenhäuser könnten nicht nahezu die Hälfte des gesamten Einsparvolumens tragen. Die Vorstellung, die ambulante Versorgung könne mögliche Klinikverluste auffangen, sei realitätsfern. Als zentrale Forderungen wurden die vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen für den Akut- wie auch den Vorsorge- und Rehabereich, die Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen, ein konsequenter Abbau unnötiger Bürokratie und starrer Personalvorgaben im Bereich der Somatik sowie in der Psychosomatik postuliert. Heide riet, der politischen Ebene die Auswirkungen der geplanten Regelungen noch einmal in aller Deutlichkeit, sachlich fundiert und mit Zahlen belegt, vor Augen zu führen. Zudem brauche es konkrete Vorschläge, um Bürokratieabbau noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren oder in einem eigenen Entbürokratisierungsgesetz zu verankern. Dr. Ramming, 3. Vorsitzender des VPKA, betonte die trägerübergreifende Geschlossenheit. „Diese Einigkeit kann uns stark machen. Ich hoffe, dass wir dieses Sparpaket als Chance für wieder mehr Eigenverantwortung der Krankenhäuser, statt starrer Personal-, Struktur, und Qualitätsvorgaben mitsamt entsprechender Nachweispflichten nutzen können.“
Auch die medizinische Rehabilitation stand im Fokus der Mitgliederversammlung. Bublitz machte in einem Impulsvortrag deutlich, dass Reha ein zentraler Baustein zur Sicherung von Erwerbsfähigkeit, Selbstständigkeit und Teilhabe sei. Wer Reha nach Kassenlage statt nach medizinischem Bedarf steuere, gefährde langfristig nicht nur Patienten, sondern auch die sozialen Sicherungssysteme.
Ein weiterer Themenblock widmete sich der Krisenvorsorge im Gesundheitswesen. Susann Schäuble, Sachgebietsleiterin Zivile Verteidigung im Bayerischen Innenministerium, und Ministerialdirigentin Simone Kohn, Leiterin der Abteilung Gesundheitssicherheit am Bayerischen Gesundheitsministerium, skizzierten die Anforderungen an Krankenhäuser und Vorsorge- sowie Rehabilitationskliniken im Krisen- und Verteidigungsfall. Bayern arbeitet derzeit an einem Lagebild und wolle die Expertise der Einrichtungen einbeziehen. Dr. Ramming bot an, dass sich der VPKA und seine Mitgliedseinrichtungen aktiv in diesen Prozess einbringen.

