Verwaltungsgericht Berlin weist Klagen gegen deutsche Waffenexporte ab
Das Berliner Verwaltungsgericht hat Klagen palästinensischer Antragsteller aus dem Gazastreifen abgewiesen, die darauf abzielten, Waffenexporte nach Israel zu unterbinden. Die Klagen scheiterten aus prozessualen Gründen und richteten sich gegen die Genehmigungspraxis der Bundesregierung, um künftige Waffenlieferungen zu unterbinden. Zwei unterschiedliche Verfahren standen zur Entscheidung, die in einer umfassenden juristischen Betrachtung mündeten.
In einem der Verfahren argumentierte ein Kläger, dass die deutsche Genehmigungspraxis im Widerspruch zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik stünde. Doch der Vorsitzende Richter, Stephan Groscuth, verdeutlichte, dass vorbeugender Rechtsschutz nur dann gewährt werden könne, wenn eine Wiederholung des Handelns durch die Bundesregierung absehbar sei.
Das zweite Verfahren wurde von vier Palästinensern initiiert, von denen einer während der Verfahren verstorben war. Sie forderten, die Genehmigung der Ausfuhr von 3.000 tragbaren Panzerabwehrwaffen als rechtswidrig zu deklarieren. Auch hier folgte das Gericht der Argumentation, dass eine nachträgliche Einstufung nur erfolgen könne, wenn die Gefahr bestünde, dass sich ähnliche Bedingungen wie im Herbst 2023 wiederholten.

