Verschärfte EU-Abschieberegeln: Neuer Kurs in der Asylpolitik

Die Europäische Union stellt die Weichen für eine deutlich restriktivere Abschiebepraxis. Nach einer Einigung von Vertretern der Mitgliedsländer und des Europaparlaments sollen Deutschland und andere EU-Staaten künftig Asylsuchende auch in Länder überführen dürfen, mit denen die Betroffenen keinerlei Verbindung haben. Bislang war eine enge Beziehung, etwa durch Verwandte oder längeren Aufenthalt, Voraussetzung. Künftig genügt ein bestehendes Abkommen zwischen einem EU-Staat und dem Drittland. Die geplante Gesetzesänderung benötigt noch die Bestätigung des EU-Parlaments und der EU-Staaten, was üblicherweise als Formsache gilt.
Deren Umsetzung würde es ermöglichen, Schutzsuchende in Länder abzuschieben, zu denen ihnen jede familiäre oder kulturelle Verbindung fehlt, außer bei unbegleiteten Minderjährigen – hier bleibt eine Verbindung weiterhin erforderlich. Europa orientiert sich hierbei teilweise am "Ruanda-Modell", das jedoch in Großbritannien aufgrund rechtlicher Hürden nie umgesetzt wurde und nun von der neuen britischen Regierung unter Keir Starmer verworfen wurde. Das Modell kostete Großbritannien mehr als 830 Millionen Euro, ohne dass es je zur Anwendung kam.
Das deutsche Bundesinnenministerium untersuchte verschiedene Outsourcing-Optionen für Asylverfahren, einschließlich des "Ruanda-Modells". Ein Bericht im Mai stellte fest, dass solche Modelle rechtlich möglich, aber schwer umsetzbar seien. Selbst wenn das Verbindungselement entfällt, bleibe der großflächige Einsatz "unrealistisch".
Im Europaparlament stieß der Vorstoß auf begeisterte Unterstützung hauptsächlich bei Konservativen und Rechten, während Linke, Grüne und Sozialdemokraten heftige Kritik ausübten. Man warf der EVP-Fraktion um die CDU und CSU vor, mit Extremisten zu kooperieren, eine Anschuldigung, die von deren Seite vehement zurückgewiesen wurde. Laut der EVP-Abgeordneten Lena Düpont gibt die neue Regelung Mitgliedstaaten die dringend benötigten Mittel zur Prozessoptimierung. Die Blockadehaltung anderer Parteien werde als hinderlich für eine sachliche Diskussion betrachtet.
Neben der Drittstaatenregelung gibt es auch Fortschritte bei der Erstellung einer EU-weit gültigen Liste sicherer Herkunftsstaaten. Marokko, Tunesien und Ägypten sollen bald als sicher gelten, ebenso wie das Kosovo, Kolumbien, Indien und Bangladesch. Staaten, die EU-Beitrittskandidaten sind, könnten ebenfalls als sicher eingestuft werden, wenn keine Sanktionen oder Konflikte vorliegen. Doch auch hier wird eine individuelle Fallprüfung weiterhin Pflicht bleiben, um schnelle, jedoch gerechte Entscheidungen zu gewährleisten.
SPD-Politikerin Birgit Sippel äußerte unterdessen Besorgnis über die weitreichenden Konsequenzen der Konzeptänderungen, die das Asylrecht in ihren Augen nahezu abschaffen könnten. Auch diese Änderungen warten noch auf die offizielle Bestätigung durch das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten.

