Verbraucherzentrale zieht gegen App-Rabatte der Discounter vor Gericht
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat rechtliche Schritte gegen die App-basierten Rabattaktionen der Discounter Lidl und Penny eingeleitet. Ziel dieser Schritte ist die Klärung, inwiefern die beworbenen Preisreduktionen in Übereinstimmung mit der Preisangabenverordnung stehen. Laut Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht, bestehen konkret zwei Anträge auf Unterlassung, wie sie gegenüber der «Lebensmittel Zeitung» äußerte.
Der Kern des Vorwurfs: Die beworbenen Preise für App-Nutzer lassen den insgesamt gültigen Preis für den normalen Einkauf im Dunkeln. Die Verbraucherschützer argumentieren, dass die Preisangabenverordnung eindeutig verlange, den Gesamtpreis für den regulären Einkauf ohne App-Nutzung anzugeben. Schließlich richtet sich die Werbung an alle Kunden, sodass die Preistransparenz für jeden Konsumenten gegeben sein muss.
Ein Anstieg an Verbraucherbeschwerden wegen unzureichender Preisinformation untermauert das Vorgehen der Zentrale. Penny verweist darauf, dass bisher keine Klageschrift vorliege, weshalb man sich zu den Details nicht äußern könne. Lidl bleibt seiner Haltung treu und kommentiert grundsätzlich keine laufenden Verfahren.
Die zuständigen Landgerichte in Heilbronn und Köln beschäftigen sich bereits mit den anhängigen Verfahren. Unterdessen bahnen sich auch juristische Schritte gegen den Discounter Netto sowie die Handelskette Rewe an. In den App-Angeboten sehen die Verbraucherschützer einen Handel: Kunden gewähren persönliche Daten im Tausch gegen exklusive Rabatte und Vorteile.

