Urteil über Religionsangabe auf Lohnsteuerkarte
17. Februar 2011, 06:46 Uhr · Quelle: dpa
Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt heute über die Angabe der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte. Es geht darum, ob diese Pflicht mit dem Recht auf Religionsfreiheit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Geklagt hat ein 55-Jähriger aus München. Der Mann betrachtet dieses Gebot als Verstoß gegen das Recht auf Religionsfreiheit und auf Achtung des Privatlebens. Der Kläger war mit seiner Forderung nach einer «neutralen» Lohnsteuerkarte ohne Hinweis auf die Religionszugehörigkeit vor deutschen Gerichten gescheitert.

