
Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt heute über die Angabe der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte. Es geht darum, ob diese Pflicht mit dem Recht auf Religionsfreiheit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Geklagt hat ein 55-Jähriger
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