Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt heute über die Angabe der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte. Es geht darum, ob diese Pflicht mit dem Recht auf Religionsfreiheit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Geklagt hat ein 55-Jähriger […] mehr

Kommentare

4teufelchen195917. Februar 2011
Ich bin nicht in der Kirche und muss auch Kirchensteuer zahlen, da diese pauschal abgezogen wird, wenn ich staatliche Leistungen (Aufstockung) erhalte. Das ist ein viel größerer Skandal. Aber im Sinne des Klägers: Es geht keinen was an, welche politische und religiöse Meinung ich habe. So erfährt es aber der Arbeitgeber und kann mich feuern, wenn es ihm in den Kram passt, oder gar nicht erst einstellen. Mit welchem Recht lässt die Kirche ihre Mitgliedsbeiträge durchs Finanzamt einziehen?
3inuvation17. Februar 2011
Irre ich mich oder kann man nicht schlicht und einfach aus der Kirche austreten um die Kirchensteuer zu sparen? Ansonsten ist die Kirche nichts anderes als ein Verein und da zahl ich als Mitglied auch Beiträge *denk*
2Faust17. Februar 2011
Nun das wäre fein. Denn die Kirche soll um ihre Mitgliedsbeiträge selbst schauen und die nicht auf Kosten der Steuerzahler vom Staat einziehen lassen.
1sonja7317. Februar 2011
Und er wird er auch weiterhin scheitern, denn ohne Angabe der Religion, können die ja keine Kirchensteuer berechnen!! Und das geht ja mal garnicht.