Union will Familiennachzug weiter aussetzen

Berlin (dpa) - Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat im Bundestag dafür geworben, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus weiter ausgesetzt zu lassen. Und zwar so lange, bis die nächste Regierung neue Regeln dafür festgelegt hat.

Bei der ersten Beratung über einen entsprechenden Antrag der Unionsfraktion sagte der Minister am Freitag, der Nachzug von Ehepartnern, Kindern und Eltern von Minderjährigen solle in einigen Monaten wieder erlaubt werden. Aktuell müsse aber eine Übergangslösung gefunden werden. Ein dauerhaftes Nachzugsverbot, wie es die AfD gefordert hatte, «wird menschlichen Härten nicht gerecht», fügte er hinzu.

Die SPD-Innenpolitikerin Eva Högl erklärte, ihre Partei werde dem Unionsantrag nur zustimmen, wenn der 31. Juli 2018 als Datum für ein Ende der Aussetzung eingefügt werde. Bisher heißt es in dem Entwurf nur, der Nachzug werde «bis zum Inkrafttreten der Neuregelung» nicht gewährt. Die SPD forderte außerdem, die betroffenen Angehörigen sollten bereits ab dem 18. März ihre Visa-Anträge abgeben dürfen. Über den Vorschlag der Union soll demnächst im Hauptausschuss des Bundestages beraten werden.

Die AfD kündigte ihre Zustimmung an. Grüne und Linke positionierten sich dagegen. Sie wollen den Familiennachzug auch für die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten wieder ohne Einschränkungen einführen - die Linke ab sofort, die Grünen ab Mitte März. Außerdem forderten die Grünen, das Personal an den deutschen Auslandsvertretungen in den Anrainerstaaten Syriens aufzustocken, damit Visa-Anträge zum Familiennachzug schneller bearbeitet werden können. Die FDP schlug vor, den Anspruch auf Familiennachzug für Ausländer mit eingeschränktem Schutzstatus für weitere zwei Jahre auszusetzen. Ausnahmen solle es für Härtefälle geben sowie für Menschen, die den Lebensunterhalt der Familie selbst bestreiten könnten.

Die Bundesregierung hatte den Familiennachzug für anerkannte Flüchtlinge, die weder politisch verfolgt sind noch Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen, im März 2016 für zwei Jahre ausgesetzt. Dies war damals auch mit den Grenzen der Aufnahmefähigkeit der Kommunen begründet worden.

SPD, CDU und CSU hatten sich bei ihren Sondierungen für eine neue große Koalition vor einer Woche auf einen Kompromiss geeinigt. Dieser sieht vor, dass der Familiennachzug «geordnet und gestaffelt» wieder erlaubt sein soll - allerdings nur für maximal 1 000 Angehörige pro Monat. Ehepartner sollten nur kommen dürfen, wenn die Ehe schon vor der Flucht bestanden habe. Scheinehen und Zweckehen mit dem Ziel der Einwanderung sollen damit verhindert werden. Auch für Straftäter, terroristische Gefährder und Menschen, bei denen eine baldige Ausreise zu erwarten ist, soll es nach dem Willen der Sondierer keine Familienzusammenführung geben.

Ob die neue Regelung überhaupt kommt, hängt allerdings davon ab, ob sich die SPD an diesem Sonntag auf ihrem Sonderparteitag für eine Aufnahme von Koalitionsgesprächen mit CDU und CSU entscheidet oder nicht. Aktuell sind zehntausende Angehörige in Wartestellung, darunter viele Menschen aus dem Bürgerkriegsland Syrien.

Bundestag / Migration / Flüchtlinge / Deutschland
19.01.2018 · 12:09 Uhr
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