Union und SPD verschärfen Regeln für Grundsicherung
Nach intensiven Verhandlungsrunden zwischen den Spitzen von Union und SPD steht eine Einigung über strengere Auflagen bei der Grundsicherung bevor. Bundeskanzler Friedrich Merz von der CDU verkündete in Berlin die geplante Einführung einer neuen Regelung, die unter anderem härtere Sanktionsmöglichkeiten umfasst. Von diesen Veränderungen sind rund 5,5 Millionen Beziehende betroffen, die sich künftig auf erhöhte Mitwirkungspflichten einstellen müssen.
Im Mittelpunkt der geplanten Reformierung steht die Rückkehr zu strengeren Maßnahmen, die ursprünglich im Rahmen der Anfang 2023 eingeführten Bürgergeld-Reform gelockert wurden. Zukünftig sollen Bezieherinnen und Bezieher stärker in die Pflicht genommen und Missbrauchsfälle konsequenter geahndet werden. Dies beinhaltet unter anderem die Kürzung oder sogar den Entzug von Leistungen für diejenigen, die Termine im Jobcenter nicht wahrnehmen oder eine Arbeitsaufnahme verweigern.
Die geplanten Änderungen gehen zurück auf Verhandlungen zwischen Merz und der SPD-Arbeitsministerin Bärbel Bas. Dabei wurden Maßnahmen beschlossen, die Sanktionen bis an die verfassungsrechtlich zulässige Grenze erhöhen. Die Regelung, die das Bürgergeld ablösen soll, bedeutet auch das Wegfallen bisheriger Karenzzeiten beim Vermögen der Betroffenen. Zukünftig wird das Schonvermögen auf Grundlage der Lebensleistung bemessen.
Vor zwei Jahren noch als zentraler Bestandteil der Sozialreformen der Ampel-Koalition eingeführt, stand das Bürgergeld zunehmend in der Kritik. Kritiker bemängelten fehlende Gerechtigkeit und unzureichende Anreize zur Mehrarbeit. Diese Punkte wurden auch von CSU-Chef Markus Söder und weiteren Unionspolitikern vielfach angesprochen, die eine klare Differenzierung zwischen Arbeitenden und Nicht-Arbeitenden forderten.
Trotz der erhöhten Sozialleistungen in den Jahren 2023 und 2024 wird es im kommenden Jahr voraussichtlich zu einer Anpassung kommen, bei der die Regelsätze nicht weiter erhöht werden. Dennoch bleibt das Ziel, das verfassungsrechtlich gesicherte Existenzminimum für Langzeitarbeitslose sicherzustellen.

