Umstrittenes Wohngebietsgesetz: Entscheidung fällt in Dänemark

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die dänischen Gerichte klären müssen, ob ein Gesetz zur Umgestaltung von Wohngebieten in Dänemark diskriminierend ist. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die von dem Gesetz definierten Kriterien Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft benachteiligen. Maßgeblich zur Feststellung einer ethnischen Herkunft ist ein Bündel von Merkmalen, während Staatsangehörigkeit und Geburtsland nach EU-Recht nicht allein entscheidend sind.
Auslöser des Falls sind Kündigungen von Mietverträgen in sogenannten Transformationsgebieten. Diese Stadtteile zeichnen sich durch hohe Arbeitslosigkeit, Kriminalitätsraten und einen hohen Anteil an Einwanderern aus nicht-westlichen Ländern aus. Eine spezielle Liste stuft die Länder Europas als 'westlich' ein, während andere als 'nicht westlich' kategorisiert werden. Der Begriff 'Einwanderer' umfasst laut dänischem Gesetz Menschen, die im Ausland geboren wurden und deren Eltern nicht beide in Dänemark geboren und Staatsangehörige sind.
Das dänische Regelwerk verfolgt das ehrgeizige Ziel, den Anteil der Bevölkerung in diesen Gebieten, die in öffentlichen Wohnblocks lebt, bis zum Jahr 2030 auf 40 Prozent zu reduzieren. Um dies zu erreichen, können Wohnungsbaugesellschaften Grundstücke an private Entwickler verkaufen, Abrissarbeiten durchführen oder bestehende Wohnungen in kleinere Einheiten umgestalten. Dies kann zur Kündigung bestehender Mietverträge führen, was die aktuelle Kontroverse befeuert.

